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Findok · Richtlinien

ZT-2500

1.1. Kontingentstelle

überholte Fassung (bis 27.02.2012)RichtlinieBMF-010314/1637-IV/8/2011gilt ab 15.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.02.2007 bis 27.02.2012.

Wortlaut laut Findok

1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Zollstelle Suben des Zollamtes Wels eingerichtet. Die Kontingentstelle ist für die Verwaltung jener Zollkontingente und Zollplafonds, die im Anwendungsgebiet (§ 3 ZollR-DG) beantragt werden, zuständig. Verwaltung umfasst: Erfassung der im Anwendungsgebiet beantragten und an die Kontingentstelle weitergeleiteten Zollkontingente, Prüfung der Meldungen, Weiterleitung der Meldungen nach Brüssel, Prüfung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel, Weiterleitung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel, Mitteilung der erschöpften Zollkontingente, Mitteilung von Wiedereröffnungen von erschöpften Kontingenten oder rückwirkenden Kontingenteröffnungen oder Kontingentersetzungen, Auskunfterteilung über Zollkontingente und Zollplafonds sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft, und Nacherhebung von Abgaben, Erstattung betreffend solche Nacherhebungen, nachträgliche Freigaben von Sicherheitsleistungen und Freigabe von Sicherheiten bei Zollkontingentabfertigungen. Die Tätigkeiten der Kontingentstelle sind in Abschnitt 9 näher ausgeführt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/1637-IV/8/2011
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 (geltend: 66)
Gültig
15.02.2007 bis 27.02.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF