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Findok · Richtlinien

ZT-2500

2. Anträge auf Berücksichtigung von Zollkontingenten oder Zollplafonds

überholte Fassung (bis 14.01.2010)RichtlinieBMF-010314/0850-IV/8/2009gilt ab 01.07.2009

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 14.01.2010.

Wortlaut laut Findok

2. Anträge auf Berücksichtigung von Zollkontingenten oder Zollplafonds Die Anwendung eines Kontingent- oder Plafondzollsatzes bedarf eines Antrages (Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92). Anträge auf Gewährung von Zollsätzen auf Grund von Zollkontingenten oder Zollplafonds sind im Informatikverfahren ("e-Zoll"), oder in der schriftlichen Zollanmeldung, oder bei Zollplafonds auch in einer mündlichen Zollanmeldung oder wenn ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet wird, in einem Antrag an das zuständige Zollamt zu stellen. Zollkontingente können an gewisse Voraussetzungen (z.B. Vorlage eines Ursprungszeugnisses, Einhaltung von Referenzpreisen, Bewilligung des zuständigen Zollamtes) gebunden sein. Ist die Menge eines Kontingentes in einer anderen Maßeinheit als dem Gewicht in Tonnen oder Kilogramm und dem Wert angegeben, so ist gemäß Artikel 1a der Verordnung (EG) Nr. 2505/96 idF der Verordnung (EG) Nr. 563/2009 bei Erzeugnissen, für die in der Kombinierten Nomenklatur keine besondere Maßeinheit vorgesehen ist, die genaue Menge der Einfuhrwaren in Feld Nr. 41 ("besondere Maßeinheit") der Zollanmeldung einzutragen. Dieser Eintrag hat auch dann zu erfolgen, wenn für eine Ware, für welche ein derartiges Kontingent besteht, die Abfertigung zum freien Verkehr ohne Anwendung des Kontingentzollsatzes beantragt wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0850-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
17 (geltend: 66)
Gültig
01.07.2009 bis 14.01.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF