Findok · Richtlinien
ZT-2500
4.2. Bei Barzahlern
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0069-IV/8/2016gilt ab 15.02.2007
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.02.2007 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
4.2. Bei Barzahlern
Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder Plafondzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen.
Darüber hinaus ist bei Abfertigungen zu einem Kontingentzollsatz, nicht jedoch bei einem Plafondzollsatz, eine Sicherheitsleistung gemäß Art. 190 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92 (ZK) zu entrichten.
Als Sicherheitsleistung wird jener Betrag erhoben, der sich als Differenz zwischen den Abgaben, berechnet nach dem Kontingentzollsatz und den Abgaben, berechnet nach dem nächstgünstigeren Zollsatz, der außerhalb des Kontingentes vorgesehen ist und für den die Voraussetzungen vorliegen, ergibt. Bei dieser Berechnung ist auch die sich aufgrund des höheren Zollsatzes ergebende anteilige EUSt einzubeziehen (auch dann, wenn die Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist).
Bei Abfertigungen nach dem Kontingentzollsatz ist im Bescheid auf die Möglichkeit der Heranziehung der Sicherheitsleistung zur Entrichtung der Abgaben, sofern die Abfertigung nicht innerhalb des Zollkontingents erfolgen kann, hinzuweisen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0069-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63 (geltend: 66)
- Gültig
- 15.02.2007 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF