Findok · Richtlinien
ZT-2510
11. "Kritische” Zollkontingente
geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 22.11.2017
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Wortlaut laut Findok
11. "Kritische" Zollkontingente
Von jedem Zollkontingent wird der kritische Status im Sinne von Artikel 53 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90 % der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der Status automatisch in "kritisch" geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt.
Der bestehende kritische StatisStatus aller Zollkontingente kann auf der Website EUROPA im Internet abgefragt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0414-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 22.11.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF