RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2510

11. "Kritische” Zollkontingente

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 22.11.2017

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Wortlaut laut Findok

11. "Kritische" Zollkontingente Von jedem Zollkontingent wird der kritische Status im Sinne von Artikel 53 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90 % der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der Status automatisch in "kritisch" geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt. Der bestehende kritische StatisStatus aller Zollkontingente kann auf der Website EUROPA im Internet abgefragt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0414-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
22.11.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF