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Findok · Richtlinien

ZT-2510

11. "Kritische” Zollkontingente

überholte Fassung (bis 30.11.2016)RichtlinieBMF-010314/0244-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.11.2016.

Wortlaut laut Findok

11. "Kritische" Zollkontingente Von jedem Zollkontingent wird der kritische Zustand im Sinne von Artikel 53 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90 % der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der kritische Zustand automatisch geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt. Der bestehende kritische Zustand aller Zollkontingente kann auf der Website EUROPA im Internet abgefragt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0244-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 30.11.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF