Findok · Richtlinien
ZT-2510
11. "Kritische” Zollkontingente
überholte Fassung (bis 30.11.2016)RichtlinieBMF-010314/0244-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.11.2016.
Wortlaut laut Findok
11. "Kritische" Zollkontingente
Von jedem Zollkontingent wird der kritische Zustand im Sinne von Artikel 53 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90 % der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der kritische Zustand automatisch geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt.
Der bestehende kritische Zustand aller Zollkontingente kann auf der Website EUROPA im Internet abgefragt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0244-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 6 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 30.11.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF