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Findok · Richtlinien

ZT-2510

7.2. Berichtigung von Irrtümern

überholte Fassung (bis 31.12.2007)RichtlinieBMF-010314/0119-IV/8/2007gilt ab 01.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 31.12.2007.

Wortlaut laut Findok

7.2. Berichtigung von Irrtümern Wurde irrtümlich eine Ziehung auf das falsche Kontingent vorgenommen, muss der betroffene Mitgliedstaat unverzüglich die Rückübertragung veranlassen und eine Ziehung auf das richtige Kontingent bei der Kommission beantragen. Vor der Rückübertragung einer gezogenen, aber nicht ausgenutzten Menge sollte der Mitgliedstaat die Richtigkeit der Rückübertragung prüfen. Die Annullierung von Rückübertragungen ist nicht möglich. Um sicherzustellen, dass die Rückübertragungen auf das richtige Zollkontingent erfolgen, sollten die Mitgliedstaaten den Zeitpunkt der Einfuhr, die Gegenstand der Rückübertragung ist, sowie die Referenzdaten des ursprünglichen irrtümlichen Ziehungsantrags angeben.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 8)
Gültig
01.02.2007 bis 31.12.2007
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF