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Findok · Richtlinien

ZT-2510

1. Einführung

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

1. Einführung Die meisten Gemeinschaftszollkontingente der Europäischen Union werden von der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der Mitgliedstaaten (nach dem so genannten "Windhundverfahren") verwaltet. Einige werden jedoch von der Generaldirektion Landwirtschaft auf der Grundlage eines Einfuhrlizenzsystems verwaltet. Diese Verwaltungsabsprache gilt ausschließlich für die von der GD TAXUD verwalteten Zollkontingente.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
4, 5 (geltend: 8)
Gültig
01.01.2013 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF