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Findok · Richtlinien

ZT-2510

1. Einführung

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 22.11.2017

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Wortlaut laut Findok

1. Einführung Die meisten GemeinschaftszollkontingenteZollkontingente der Europäischen Union werden von der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der Mitgliedstaaten (nach dem so genannten Windhundverfahren) verwaltet. Einige Zollkontingente werden jedoch von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) auf der Grundlage eines Einfuhrlizenzsystems verwaltet. Diese Verwaltungsabsprache gilt ausschließlich für die von der GD TAXUD verwalteten Zollkontingente.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0414-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
22.11.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF