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Findok · Richtlinien

ZT-2510

0. Einleitung

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

0. Einleitung Auf der Grundlage der Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente sind die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten übereingekommen, bei der Verwaltung dieser Kontingente nach bestimmten, in der gegenständlichen Verwaltungsabsprache festgelegten Regeln vorzugehen, um so in der gesamten Europäischen Union eine einheitlich Vorgangsweise sicherzustellen. Die Verwaltungsabsprache ist sowohl für die Europäische Kommission als auch für die Mitgliedstaaten verbindlich. Die gegenständliche Verwaltungsabsprache findet auf all jene Gemeinschaftszollkontingente Anwendung, welche im Windhundverfahren gemäß Artikel 308a bis 308c der Verordnung (EG) Nr. 2454/193 (Zollkodex-Durchführungsverordnung) verwaltet werden. Sie findet somit keine Anwendung auf jene Kontingente, bei denen die Kontingentmengen durch Einfuhrlizenzen vergeben werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 8)
Gültig
01.02.2007 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF