Findok · Richtlinien
ZT-2510
0. Einleitung
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.02.2007
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
0. Einleitung
Auf der Grundlage der Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente sind die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten übereingekommen, bei der Verwaltung dieser Kontingente nach bestimmten, in der gegenständlichen Verwaltungsabsprache festgelegten Regeln vorzugehen, um so in der gesamten Europäischen Union eine einheitlich Vorgangsweise sicherzustellen. Die Verwaltungsabsprache ist sowohl für die Europäische Kommission als auch für die Mitgliedstaaten verbindlich.
Die gegenständliche Verwaltungsabsprache findet auf all jene Gemeinschaftszollkontingente Anwendung, welche im Windhundverfahren gemäß Artikel 308a bis 308c der Verordnung (EG) Nr. 2454/193 (Zollkodex-Durchführungsverordnung) verwaltet werden. Sie findet somit keine Anwendung auf jene Kontingente, bei denen die Kontingentmengen durch Einfuhrlizenzen vergeben werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0443-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.02.2007 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF