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Findok · Richtlinien

ZT-2510

8. Einsatz von EDV

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

8. Einsatz von EDV Die Ziehungsanträge werden über das CCN/CSI Netzwerk an die GD TAXUD weitergeleitet. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail, Fax oder Telefon abwickeln. Diese Kommunikationsmittel können auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden. Telefonische Mitteilungen müssen umgehend per E-Mail oder Fax schriftlich bestätigt werden. Die Kommission übermittelt jedem Mitgliedstaat in Dezember eine Datei mit den letzten drei Monaten des Jahres im Rahmen der normalen täglichen TARIC Mitteilungen allen zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten über Zollkontingente für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert, und es werden gegebenenfalls neue Referenzdaten hinzugefügt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
4, 5 (geltend: 8)
Gültig
01.01.2013 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF