Findok · Richtlinien
ZT-2510
8. Einsatz von EDV
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
8. Einsatz von EDV
Die Ziehungsanträge werden über das CCN/CSI Netzwerk an die GD TAXUD weitergeleitet. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail, Fax oder Telefon abwickeln. Diese Kommunikationsmittel können auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden. Telefonische Mitteilungen müssen umgehend per E-Mail oder Fax schriftlich bestätigt werden.
Die Kommission übermittelt jedem Mitgliedstaat in Dezember eine Datei mit den letzten drei Monaten des Jahres im Rahmen der normalen täglichen TARIC Mitteilungen allen zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten über Zollkontingente für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert, und es werden gegebenenfalls neue Referenzdaten hinzugefügt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0443-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 4, 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.01.2013 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF