Findok · Richtlinien
ZT-2510
8. Einsatz von EDV
überholte Fassung (bis 31.12.2012)RichtlinieBMF-010314/2002-IV/8/2008gilt ab 01.02.2007
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 31.12.2012.
Wortlaut laut Findok
8. Einsatz von EDV
Die Ziehungsanträge werden über das CCN/CSI Netzwerk an die GD TAXUD weitergeleitet. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail, Fax oder Telefon abwickeln. Diese Kommunikationsmittel können auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden. Telefonische Mitteilungen müssen umgehend per E-Mail oder Fax schriftlich bestätigt werden.
Die Kommission übermittelt jedem Mitgliedstaat in Dezember eine Datei mit allen zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/2002-IV/8/2008
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.02.2007 bis 31.12.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF