RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2510

8. Einsatz von EDV

überholte Fassung (bis 31.12.2012)RichtlinieBMF-010314/2002-IV/8/2008gilt ab 01.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 31.12.2012.

Wortlaut laut Findok

8. Einsatz von EDV Die Ziehungsanträge werden über das CCN/CSI Netzwerk an die GD TAXUD weitergeleitet. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail, Fax oder Telefon abwickeln. Diese Kommunikationsmittel können auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden. Telefonische Mitteilungen müssen umgehend per E-Mail oder Fax schriftlich bestätigt werden. Die Kommission übermittelt jedem Mitgliedstaat in Dezember eine Datei mit allen zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/2002-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 8)
Gültig
01.02.2007 bis 31.12.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF