Findok · Richtlinien
AL-1000
1. Allgemeine Weisungen
überholte Fassung (bis 27.04.2011)RichtlinieBMF-010220/0236-IV/8/2009gilt ab 19.08.2009
Inhaltsverzeichnis der AL-1000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.08.2009 bis 27.04.2011.
Wortlaut laut Findok
1. Allgemeine Weisungen
1.1. Vordrucke
(1) Die Beitragsanmeldungen sind auf dem amtlich aufgelegten Vordruck
Za 86 Altlastenbeitragsanmeldung
abzugeben. Dieser Vordruck steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter der Adresseals Speicherversion (Download-Version zum Ausfüllen und Speichern) unter
https://www.bmf.gv.at/service/formulare/zoll_neu/auswahl/_start.htm?NAME=Sonstige
bzw. direkt unter dem Link
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Zoll/pdfs/9999/za86.pdf
zur Verfügung gestellt. Erläuterungen zur Verwendung dieses Vordrucks finden sich unter
https://www.bmf.gv.at/service/formulare/help/_start.htm.
in der Rubrik "Formulare" unter "Formulare - Zoll" zum Herunterladen zur Verfügung. Die erforderlichen Vordrucke können durch die Beitragspflichtigen auch durch Kopieren selbst hergestelltbloß ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. DerBei Bedarf (z. B. kein Internetzugang eines Beitragspflichtigen) ist der Vordruck hat beivon den Zollstellen zur (kostenlosen) Abgabe aufzuliegenauszudrucken und kostenlos abzugeben.
(2) Für die Erteilung des Auftrags zur buchmäßigen Erfassung der Altlastenbeiträge steht im Zoll Standardset der Vordruck
Altlastenbeitrag - Auftrag zur buchmäßigen Erfassung [VBS048]
zur Verfügung.
(3) Auf die interne Arbeitsrichtlinie Verrechnung des Altlastenbeitrages (RW-3200) wird verwiesen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010220/0236-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010220/0024-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26108
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 12)
- Gültig
- 19.08.2009 bis 27.04.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF