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Findok · Richtlinien

AL-1000

1. Allgemeine Weisungen

überholte Fassung (bis 27.04.2011)RichtlinieBMF-010220/0236-IV/8/2009gilt ab 19.08.2009

Inhaltsverzeichnis der AL-1000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.08.2009 bis 27.04.2011.

Wortlaut laut Findok

1. Allgemeine Weisungen 1.1. Vordrucke (1) Die Beitragsanmeldungen sind auf dem amtlich aufgelegten Vordruck Za 86 Altlastenbeitragsanmeldung abzugeben. Dieser Vordruck steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter der Adresseals Speicherversion (Download-Version zum Ausfüllen und Speichern) unter https://www.bmf.gv.at/service/formulare/zoll_neu/auswahl/_start.htm?NAME=Sonstige bzw. direkt unter dem Link http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Zoll/pdfs/9999/za86.pdf zur Verfügung gestellt. Erläuterungen zur Verwendung dieses Vordrucks finden sich unter https://www.bmf.gv.at/service/formulare/help/_start.htm. in der Rubrik "Formulare" unter "Formulare - Zoll" zum Herunterladen zur Verfügung. Die erforderlichen Vordrucke können durch die Beitragspflichtigen auch durch Kopieren selbst hergestelltbloß ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. DerBei Bedarf (z. B. kein Internetzugang eines Beitragspflichtigen) ist der Vordruck hat beivon den Zollstellen zur (kostenlosen) Abgabe aufzuliegenauszudrucken und kostenlos abzugeben. (2) Für die Erteilung des Auftrags zur buchmäßigen Erfassung der Altlastenbeiträge steht im Zoll Standardset der Vordruck Altlastenbeitrag - Auftrag zur buchmäßigen Erfassung [VBS048] zur Verfügung. (3) Auf die interne Arbeitsrichtlinie Verrechnung des Altlastenbeitrages (RW-3200) wird verwiesen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010220/0236-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010220/0024-IV/8/2007
Stammnummer
26108
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 12)
Gültig
19.08.2009 bis 27.04.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF