Findok · Richtlinien
AL-1000
1. Allgemeine Weisungen
überholte Fassung (bis 18.08.2009)RichtlinieBMF-010220/0095-IV/8/2008gilt ab 01.04.2008
Inhaltsverzeichnis der AL-1000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.04.2008 bis 18.08.2009.
Wortlaut laut Findok
1. Allgemeine Weisungen
1.1. Vordrucke
(1) Die Beitragsanmeldungen sind auf dem amtlich aufgelegten Vordruck
Za 86 Altlastenbeitragsanmeldung
abzugeben. Dieser Vordruck steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter der Adresse
http://www.bmf.gv.at/
in der Rubrik "Formulare" unter "Formulare - Zoll" zum Herunterladen zur Verfügung. Die erforderlichen Vordrucke können durch die Beitragspflichtigen auch durch Kopieren selbst hergestellt werden. Der Vordruck hat bei den Zollstellen zur (kostenlosen) Abgabe aufzuliegen.
(2) Für die Erteilung des Auftrags zur buchmäßigen Erfassung der Altlastenbeiträge steht im Zoll Standardset der Vordruck
Altlastenbeitrag - Auftrag zur buchmäßigen Erfassung [VBS048]
zur Verfügung.
(3) Auf die Arbeitsrichtlinie Verrechnung des Altlastenbeitrages (RW-3200) wird verwiesen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010220/0095-IV/8/2008
- GZ der Erstfassung
- BMF-010220/0024-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26108
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 12)
- Gültig
- 01.04.2008 bis 18.08.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF