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Findok · Richtlinien

AL-1000

1. Allgemeine Weisungen

überholte Fassung (bis 18.08.2009)RichtlinieBMF-010220/0095-IV/8/2008gilt ab 01.04.2008

Inhaltsverzeichnis der AL-1000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.04.2008 bis 18.08.2009.

Wortlaut laut Findok

1. Allgemeine Weisungen 1.1. Vordrucke (1) Die Beitragsanmeldungen sind auf dem amtlich aufgelegten Vordruck Za 86 Altlastenbeitragsanmeldung abzugeben. Dieser Vordruck steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter der Adresse http://www.bmf.gv.at/ in der Rubrik "Formulare" unter "Formulare - Zoll" zum Herunterladen zur Verfügung. Die erforderlichen Vordrucke können durch die Beitragspflichtigen auch durch Kopieren selbst hergestellt werden. Der Vordruck hat bei den Zollstellen zur (kostenlosen) Abgabe aufzuliegen. (2) Für die Erteilung des Auftrags zur buchmäßigen Erfassung der Altlastenbeiträge steht im Zoll Standardset der Vordruck Altlastenbeitrag - Auftrag zur buchmäßigen Erfassung [VBS048] zur Verfügung. (3) Auf die Arbeitsrichtlinie Verrechnung des Altlastenbeitrages (RW-3200) wird verwiesen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010220/0095-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010220/0024-IV/8/2007
Stammnummer
26108
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 12)
Gültig
01.04.2008 bis 18.08.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF