RIS AI

Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 13

1.2.7 Wechsel unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht

überholte Fassung (bis 17.12.2017)RichtlinieBMF-010222/0082-VI/7/2016gilt ab 27.11.2006

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.11.2006 bis 17.12.2017.

Wortlaut laut Findok

1.2.7 Wechsel unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht Rz 13: Siehe EStR 2000 Rz 20. Bei unterjährigem Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht sowie in umgekehrten Fällen erstreckt sich die Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung nur auf die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht bezogenen Einkünfte. Bei einem Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in die beschränkte Steuerpflicht ist für steuerliche Belange aus der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht das seinerzeitige Wohnsitzfinanzamt zuständig.

Normen und Schlagworte

unterjährigem Wechselbeschränkten Steuerpflichtunbeschränkten SteuerpflichtWechselWohnsitzfinanzamt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0082-VI/7/2016
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 26)
Gültig
27.11.2006 bis 17.12.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF