Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 7766–7767
29.4.5 Steuerabzug bei Unterschiedsbeträgen zwischen Ausgabe- und Einlösewert
überholte Fassung (bis 04.06.2013)RichtlinieBMF-010203/0580-VI/6/2011gilt ab 22.03.2005
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 04.06.2013.
Wortlaut laut Findok
29.4.5 Steuerabzug bei Unterschiedsbeträgen zwischen Ausgabe- und Einlösewert
Rz 7766:
Bei Unterschiedsbeträgen im Sinne von Rz 7748 entsteht die Abzugspflicht grundsätzlich erst am Ende der Laufzeit bzw. bei vorzeitiger Einlösung des Wertpapiers oder bei Veränderung der Abzugspflicht (Rz 7756 f). Dies gilt sowohl für Unterschiedsbeträge, die neben laufenden Zinsen anfallen (zB unter pari begebene Anleihen, vorzeitig veräußerte Kombizinsanleihen, obligatorische Genussrechte, Indexanleihen soweit Forderungswertpapiere), als auch für Unterschiedsbeträge, die als einziger Kapitalertrag anfallen (Nullkuponanleihen. obligatorische Genussrechte, Indexanleihen soweit Forderungswertpapiere).
Rz 7767:
Wird ein Wertpapier vor dem Ende der Laufzeit verkauft, dann ist für den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers im Zeitpunkt der Veräußerung Abzugspflicht gegeben. Der Steuerabzug ist im Sinne von Rz 7759 und 7760 vorzunehmen. Die Berechnung zeitanteiliger Kapitalerträge ist bei den Unterschiedsbeträgen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen zu ermitteln (siehe auch Rz 6177 ff).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010203/0580-VI/6/2011
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 (geltend: 24)
- Gültig
- 22.03.2005 bis 04.06.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF