RIS AI

Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 6827–6831

Baukostenzuschuss

geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 05.06.2013

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Wortlaut laut Findok

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964, 0695/63). Belohnung Rz 6828: Zu Belohnungen für geleistete Dienste bei Beendigung eines Dienstverhältnisses siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Beschäftigungszusage Rz 6829: Zur Nichteinhaltung einer Weiterbeschäftigungszusage siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Betriebsverlegung Rz 6830: Entschädigungen für Betriebsverlegungen sind grundsätzlich unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 zu subsumieren; führt jedoch eine Betriebsverlegung nur zur Aufgabe oder Nichtausübung der Betätigung an einem bestimmten Ort, nicht aber zur Aufgabe oder Nichtausübung der Betätigung an sich, kann eine Entschädigung gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 32 Z 1 lit. b EStG 1988 nicht angenommen werden. Bewirtschaftungserschwernisse Rz 6831: Siehe Rz 5170 f.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.265.879
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
Gültig
05.06.2013 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF