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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 6827–6831

Baukostenzuschuss

überholte Fassung (bis 04.06.2013)RichtlinieBMF-010203/0580-VI/6/2011gilt ab 22.03.2005

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 04.06.2013.

Wortlaut laut Findok

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964, 0695/63). Belohnung Rz 6828: Zu Belohnungen für geleistete Dienste bei Beendigung eines Dienstverhältnisses siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Beschäftigungszusage Rz 6829: Zur Nichteinhaltung einer Weiterbeschäftigungszusage siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Betriebsverlegung Rz 6830: Entschädigungen für Betriebsverlegungen sind grundsätzlich unter § 32 Z 1 EStG 1988 zu subsumieren; führt jedoch eine Betriebsverlegung nur zur Aufgabe oder Nichtausübung der Betätigung an einem bestimmten Ort, nicht aber zur Aufgabe oder Nichtausübung der Betätigung an sich, kann eine Entschädigung gemäß § 32 Z 1 lit. b EStG 1988 nicht angenommen werden. Bewirtschaftungserschwernisse Rz 6831: Siehe Rz 5170 f.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0580-VI/6/2011
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 (geltend: 24)
Gültig
22.03.2005 bis 04.06.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF