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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 3248–3249

7.8.9 "Negativer" Aktivposten

überholte Fassung (bis 31.01.2007)RichtlinieBMF-010203/0328-VI/6/2006gilt ab 22.03.2005

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 31.01.2007.

Wortlaut laut Findok

7.8.9 "Negativer" Aktivposten Rz 3248: Der Aktivposten iSd § 8 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 begrenzt den von den Anschaffungskosten abgeleiteten Leasingaufwand für PKW und Kombi mit der AfA von diesen Anschaffungskosten. Es erfolgt somit im Ergebnis eine Umstellung von Leasingaufwand zu AfA. Rz 3249: Im Regelfall ist der Leasingaufwand höher als die AfA. Aus diesem Grund wird auch in § 8 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 von der Bildung eines aufwandsbegrenzenden Aktivpostens ausgegangen. Es ist aber unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass der Leasingaufwand vergleichsweise unter dem Betrag einer AfA liegt. Dies kann insbesondere bei unterjährigem Beginn eines Leasingvertrages der Fall sein, wenn die Leasingrate nach monatlicher Nutzung verrechnet wird, hingegen bei der AfA bereits die Ganzjahres-AfA oder die Halbjahres-AfA zum Tragen kommt. Es bestehen keine Bedenken, wenn in solchen Fällen ein "negativer" Ausgleichsposten, also ein aufwandswirksam dotierter Ausgleichsposten gebildet wird. Beispiel: Ein PKW wird am 1.12.2001 geleast. Die Grundmietzeit, innerhalb der die Kapitaltilgung erfolgt, endet am 1.12.2004. Es betragen einschließlich Umsatzsteuer (dem Leasingnehmer bekannt) der Kaufpreis des Fahrzeuges 400.000 S, der Restwert zum 1.12.2004 160.000 S, die monatliche Leasingrate 8.500 S. Die monatliche Tilgungskomponente errechnet sich aus der Formel: | Anschaffungswert minus Restwert | = | 400.000 S minus 160.000 S | = 6.667 S | Laufzeit |   | 36 |   Die AfA des Leasinggebers zuzüglich Umsatzsteuer beträgt jährlich 50.000 S, im Jahr 01 fällt nur die Halbjahres-AfA, also 25.000 S an. Stellt man die Tilgungskomponente für den Monat Dezember des Jahres 01 von 6.667 S der Halbjahres-AfA von 25.000 S gegenüber, so übersteigt die Halbjahres-AfA diese Tilgungskomponente um 18.333 S. Dieser Betrag kann einem "negativen" Aktivposten zugeführt werden. Der AfA-Aufwand des Jahres 01 beträgt daher in Summe 25.000 S. Im Jahr 02 beträgt die AfA des Leasinggebers (einschließlich Umsatzsteuer) 50.000 S. Stellt man die Tilgungskomponente von 12 x 6.667 S = 80.004 S der AfA von 50.000 S gegenüber, ist ein Betrag von 30.004 S dem Aktivposten aufwandsmindernd zuzuführen. Der AfA-Aufwand beträgt im Jahr 02 saldiert 50.000 S.

Normen und Schlagworte

AbschreibungLeasingLeasingauto.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0328-VI/6/2006
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 24)
Gültig
22.03.2005 bis 31.01.2007
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF