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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 1531–1541

Finanzierungskosten

überholte Fassung (bis 06.05.2018)RichtlinieBMF-010203/0233-VI/6/2015gilt ab 05.06.2013

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.06.2013 bis 06.05.2018.

Wortlaut laut Findok

Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Forschungsaufwendungen Rz 1535: Siehe Rz 1298 ff. Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zur Erlangung eines Feststellungsbescheides gemäß § 108c Abs. 8 EStG 1988 über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie (siehe Anhang V) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988). Forschungsprämie - Forschungsbestätigung Rz 1535b: Der Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Verfahrens betreffend Forschungsbestätigung (§ 118a BAO) ist als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988). Forschungszuwendungen Rz 1536: Siehe Rz 1330 ff. Fotoapparat, Filmkamera Rz 1537: Siehe Rz 4720, Stichwort "Fotoapparat, Filmkamera". Freimachungskosten Rz 1538: Abfindungs- bzw. Ablösezahlungen zur Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 3943/53). Freiwilliger Sozialaufwand Rz 1539: Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.). Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. VwGH 29.5.1985, 83/13/0201, sowie LStR 2002, Rz 667). Zur Steuerfreiheit derartiger Leistungen siehe LStR 2002, Rz 75 bis 104. Freiwillig geleistete Aufwendungen Rz 1540: Auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie zB in Kulanz- oder Versicherungsfällen (VwGH 11.5.1979, 0237/77; vgl. auch Rz 4839). Aus familiären Gründen geleistete freiwillige Aufwendungen sind jedoch gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig (VwGH 18.3.1966, 2126/65). Führerschein Rz 1541: Siehe Rz 4721, Stichwort "Führerschein".

Normen und Schlagworte

ForschungsprämieForschungsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0233-VI/6/2015
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
14, 15, 16 (geltend: 24)
Gültig
05.06.2013 bis 06.05.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF