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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 6832–6840

Dienstleistung

überholte Fassung (bis 13.12.2011)RichtlinieBMF-010203/0048-VI/6/2011gilt ab 22.03.2005

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 13.12.2011.

Wortlaut laut Findok

Dienstleistung Rz 6832: Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit. b EStG1988 vor. Dienstleistungsvertrag Rz 6833: Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs- oder Lieferverträgen Schadenersatzforderungen geltend gemacht, liegt kein Schaden vor, der durch ungewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes liegen, verursacht ist. Es handelt sich somit nicht um Entschädigungen iSd § 32 Z 1 lit. a EStG 1988. Dienstverhältnis Rz 6834: Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Dienstvertrag Rz 6835: Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Dürreentschädigungen Rz 6836: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Ernteentschädigungen Rz 6837: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Fischereirecht Rz 6838: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Fruchtgenussrecht Rz 6839: Wird ein nichtbetriebliches Fruchtgenussrecht (zB Mietwohnhaus) aufgegeben und wird dafür eine Zahlung geleistet, unterliegt diese nicht der Einkommensteuer (VwGH 10.2.1987, 86/14/0125), auch wenn mit der Aufgabe des Fruchtgenussrechtes ein Entgang von Erträgen verbunden ist (VwGH 16.9.1986, 83/14/0123). Fußgängerpassage Rz 6840: Siehe unter "Servitut" (Rz 6869).

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0048-VI/6/2011
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 (geltend: 24)
Gültig
22.03.2005 bis 13.12.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF