RIS AI

Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 6832–6840

Dienstleistung

überholte Fassung (bis 04.06.2013)RichtlinieBMF-010203/0580-VI/6/2011gilt ab 14.12.2011

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.12.2011 bis 04.06.2013.

Wortlaut laut Findok

Dienstleistung Rz 6832: Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit. b EStG1988 vor. Dienstleistungsvertrag Rz 6833: Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs- oder Lieferverträgen Schadenersatzforderungen geltend gemacht, liegt kein Schaden vor, der durch ungewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes liegen, verursacht ist. Es handelt sich somit nicht um Entschädigungen iSd § 32 Z 1 lit. a EStG 1988. Dienstverhältnis Rz 6834: Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Dienstvertrag Rz 6835: Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824). Dürreentschädigungen Rz 6836: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Ernteentschädigungen Rz 6837: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Fischereirecht Rz 6838: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Fruchtgenussrecht Rz 6839: Wird ein nichtbetriebliches Fruchtgenussrecht (zB an einem Mietwohnhaus) vor dem 1.1.2012 aufgegeben und wird dafür eine Zahlung geleistet, unterliegt diese nicht der Einkommensteuer (VwGH 10.02.1987, 86/14/0125), auch wenn mit der Aufgabe des Fruchtgenussrechtes ein Entgang von Erträgen verbunden ist (VwGH 16.09.1986, 83/14/0123). Wird nach dem 31.12.2011 ein Fruchtgenussrecht entgeltlich übertragen oder vom Eigentümer abgelöst, führt dies in gleicher Weise wie die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes - vergleichbar der Untervermietung durch einen Hauptmieter - zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VwGH 21.12.2010, 2009/15/0046, vgl. die Rz 115a, 119 und 6409). Fußgängerpassage Rz 6840: Siehe unter "Servitut" (Rz 6869).

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0580-VI/6/2011
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
13 (geltend: 24)
Gültig
14.12.2011 bis 04.06.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF