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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 471

3.10. Tausch

überholte Fassung (bis 02.11.2006)Richtlinie09 4501/58-IV/9/00gilt ab 13.07.2005

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 13.07.2005 bis 02.11.2006.

Wortlaut laut Findok

3.10. Tausch Rz 471: Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 474: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

LieferungenTauschtauschähnlicher Umsatztauschähnliche UmsätzeHingabe an Zahlungs Stattan Zahlungs Statt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 22)
Gültig
13.07.2005 bis 02.11.2006
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF