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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 2151–2164

12.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch

geltende FassungRichtlinie2025-0.986.432gilt ab 05.12.2022

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Wortlaut laut Findok

12.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch Rz 2151: Der leistende Unternehmer darf die für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen und der Leistungsempfänger darf diese als Vorsteuer abziehen. An Stelle des Entgelts ist in der Rechnung die Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch anzugeben. Wird in der Rechnung eine nicht geschuldete Steuer ausgewiesen, entsteht die Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs. 12 UStG 1994. Rz 2152: Eine Vorsteuerberichtigung, die wegen steuerfreiem Eigenverbrauch bzw. ab 1. Mai 2004 wegen einem nicht steuerbaren Eigenverbrauch eines vorher zur Ausführung nicht unecht befreiter Umsätze verwendeten Grundstückes vorzunehmen ist, darf nicht nach § 12 Abs. 15 UStG 1994 in Rechnung gestellt werden, weil diese nicht für, sondern nur mittelbar wegen des Eigenverbrauches geschuldet wird. Randzahlen 2153 bis 21602200: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

VorsteuerabzugVorsteuerabzügeEntnahmeSchenkungBetriebsübergabeEigenverbrauchRechnungLeistungsempfängerSteuerschuldVorsteuerberichtigung.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.986.432
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
19, 20, 21, 22 (geltend: 22)
Gültig
05.12.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF