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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7103602/2014

Zurückverweisung, da dem Sozialministeriumservice nicht alle relevanten Befunde vorgelegen sind

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - BeschlussRV/7103602/2014vom 06.04.2015Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B C, Adresse, vertreten durch DSA Edeltraud Fenzl, Verein VertretungsNetz- Sachwalterschaft, 2020 Hollabrunn, Ausstellungsstrasse 6/29, vom 25.7.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, 2100 Korneuburg, Laaerstraße 13, vom 26.6.2013, zugestellt am 28.6.2013, wonach der Antrag vom 26.4.2013 auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe für sich selbst ab April 2008 abgewiesen wird, Versicherungsnummer X, beschlossen: I. Der angefochtene Abweisungsbescheid vom 26.6.2013 und die diesbezügliche Beschwerdevorentscheidung vom 24.1.2014 werden gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzamt zurückverwiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Abweisungsbescheid Mit Bescheid vom 26.6.2013 wies das Finanzamt den durch die Sachwalterin gestellten Antrag des im August 1989 geborenen A B C vom 26.4.2013 auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe für sich selbst "ab April 2008" ab. Begründet wurde dies wie folgt: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der ab 1. Juli 2011 gültigen Fassung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres , eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Beigefügt war folgende Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen: Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 20.6.2013 Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erstellte am 20.6.2013 folgendes fachärztliches Sachverständigengutachten nach Untersuchung von A: Anamnese: AW hat Vorschule, VS, HS, 1a Poly und 1a Hasch absolviert, dann eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann begonnen, wo er nach 3 Monaten gekündigt wurde, weil er angeblich nicht mit den Kunden umgehen konnte. Er sei dann 1 oder 2 Jahre arbeitslos gewesenund habe dann 2 Jahre eine Lehre zum Druckvorstufentechniker (Graphiker) gemacht. Er habe nach 2 Jahren gekündigt, weil er die Arbeit und die Chefs nicht ausgehalten habe und nicht gekündigt werden wollte. Seiter sei er beim AMS und habe Notstandshilfe. AW ist mit einer jüngeren Schwester bei der Mutter aufgewachsen ,die Eltern sind geschieden. Er habe seit Kindheit psychologische Betreuung, zuerst sei eine Fehldiagnose einer Lernschwäche gestellt worden und er sei bis zur HS als Integrationskind geführt worden. Dann habe er psychologische Betreuung gehabt wegen Aggressivitäten und Persönlichkeitsproblernen, er habe auch keinen Lebenswillen gehabt. Er sei auch sporadisch beim PSD, die kennen sich aber auch nicht aus. Stationär in einer psychiatrischen Abteilung war er noch nie, das würde er auch nicht aushalten. Vor ca. 6 Jahren habe er auch Kontakt mit THC gehabt , der Dealer sei aufgeflogen und so habe die Polizei von ihm erfahren, er habe eine Bewährungsstrafe bekommen. Die Bewährungshelferin habe eine Sachwalterschaft angeregt. Er sei vorn AMS zur PV- Gesundheitsstraße geschickt worden, und habe den Termin nie wahrnehmen können, sodass die Leistung des AMS eingestellt wurde.Seit 3-4 Jahren leben er alleine in einer Mietwohnung. Die begleitende einstweilige Sachwalterin wirft ein, daß die BH schon mehrfach eine Entrümpelung der Wohnung veranlaßt habe, da AW den Müll zwar in Müllsäcke sammle, aber nicht wegbringe. Aktuell habe AW wieder Kontakt mit dem PSD aufgenommen , dies habe er seit Jahren fallweise, wolle aber nicht immer Medikamente nehmen. Er sitze meist zu Hause am Computer, einen Freundeskreis habe er, zur Familie habe er keinen Kontakt, die Wohnung räume er nicht zusammen,sie schaue "scheiße aus". Er koche sich auch kaum was, wärme auf. Alkohol trinke er keinen, fallweise THC Einnahme, Niktoin 20-40/ die. Einstweilige Sachwalterschaft für finanzielle Dinge und Vetretung vor Behörden liegt vor. Laut Versicherungsdatenauszug 7/06- 10/06 Angestelltenlehrverhältnis. Dann Arbeitslosengeldbezug bis 10/07. Von 10/07-3/10 Lehrling unterbrochen von AMS Bezug 11/09. Von 11/ 09- 3/10 Lehrling (Berufsförderungsinstitut NÖ). Seit 3/10 AMS und Notstandshilfe . Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): Cipralex 1-1-0-0, Seroquel XR 200 abends - wird vorn AW nicht eingenommen, sporadisch PSD Besuch Untersuchungsbefund: 23 jähriger Mann in guten AZ, adip . EZ, Größe: 1,79 , Gewicht: 116 kg , voll mobil Status psychicus / Entwicklungsstand: bewußtseinsklar, voll orientiert, kein kognitiv mnestisches Defizit, gut auskunftsfähig, wirkt deutlich dysphorisch, mäßig labil, im Verhalten aber kooperativ,unruhig, nihilistisch. relevante vorgelegte Befunde: 2013-05 09 ZUSAMMENFASSUNG ... ZUR SACHWALTERSCHAFT PSYCH FA DR.G affektive Störung, kombinierte Persönlichkeitsstörung (dissozial, paranoid, ängstlich vermeidend) ... mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorliegende psych. Erkrankung ... genauere diagn. Zuordnung mangels komb. Persönlichkeitsstörung ( diss., paran.,ängstl.) , af Richtsatzposition: 300402 Gdb: 050% ICD: F61. Rahmensatzbegründung: afektive Störung Unterer Rahmensatz, da ausgeprägte soziale Störung, keine durchgehende institutionelle Betreuung, im Alltag teilweise selbstständig. Gesamtgrad der Behinderung: 50 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 2013-05-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Beginn der Erkrankung ist bereits vor dem 21. LJ anzunehmen, Einschätzung des GdB nach Befundlage. erstellt am 2013-06-20 von H IFacharzt für Neurologie und Psychiatrie zugestimmt am 2013-06-20 Leitender Arzt: J K Berufung Mit Schreiben vom 25.7.2013, eingelangt am 29.7.2013, erhob der Bf durch seine Sachwalterin Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 26.6.2013, zugestellt am 28.6.2013: ... Der angesprochene Bescheid mit dem der Antrag auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe abgewiesen wird, wird vollinhaltlich bekämpft. In der Begründung des Bescheids wird ausgeführt, dass gemäß § 2 Abs 1 lit c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der am 1.7.2011 gültigen Fassung Anspruch auf Familienbeihilfefür volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahrs, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen besteht. Im Sachverständigengutachten, das vom Bundessozialamt St. Pölten zu Herrn C erstellt wurde, wurde unter anderem eine kombinierte Persönlichkeitsstörung festgestellt, ein Gesamtgrad der Behinderung von 50%, voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend, eine Nachuntersuchung in 3 Jahren vorgeschrieben, aber auch eine rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ab 1.5.2013 für möglich erachtet und festgestellt, dass der Untersuchte voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Beginn der Erkrankung ist vor dem 21. Lebensjahr anzunehmen. Folgende diese Feststellungen des Gutachtens stützende Unterlagen liegen in Kopie bei: • Befund und Gutachten des Landesschulrats für Burgenland, Schulpsychologie - Bildungsberatung vom 10.11.1998 • Bescheid des Bezirksschulrates Korneuburg vom 15.3.1999, Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs • Klinisch-psychologischer Befundbericht des Therapieambulatoriums Strebersdorf vom 9.11.2000 • Ärztliche Bestätigung des Therapieambulatoriums Strebersdorf vom 21.12.2000 • Befundbericht Uniklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters vom 8.11.2002 • NÖGKK Kostenzuschuss für Psychotherapie vom 13.6.2006 Des Weiteren wird der Berufung ein Versicherungsdatenauszug meines Klienten beigelegt, aus dem ebenfalls abzulesen ist, dass außer 22 Monaten in einem Lehrverhältnis (von 30.10.2007 bis 31.8.2009) keinerlei längere Tätigkeit ausgeübt werden konnte und dadurch die Selbsterhaltungsfähigkeit nie erreicht wurde. Da A C daher aufgrund einer psychischen Erkrankung, deren Beginn schon im Schulalter festzusetzen ist, bisher nicht imstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und auch im Sachverständigengutachten des BSA St. Pölten festgehalten wird, dass er voraussichtlich dauernd außerstande sein wird, dies zu tun, stelle ich den Antrag der Berufung Folge zu geben, den angefochtenen abweisenden Bescheid aufzuheben und Herrn A C die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab Mai 2008 zu gewähren. Folgende Unterlagen wurden vorgelegt: Befund und Gutachten des Landesschulrats für Burgenland, Schulpsychologie - Bildungsberatung vom 10.11.1998 Der Landesschulrat für Burgenland, Schulpsychologie - Bildungsberatung, erstattete am 10.11.1998 Befund und Gutachten betreffend den Bf, der damals die Volksschule besuchte: ... Der Bub besuchte ab dem 3. Lebensjahr den Kindergarten und während des 1. Pflichtschuljahres (Schuljahr 1995/96) die VOS-Klasse (Rückstellung). Im laufenden Schuljahr befindet sich A+ auf der 3. Stufe der Grundschule und wurde dem Schulpsychologischen Dienst am 10.11.1998 wegen Lernschwierigkeiten in Deutsch (Rechtschreiben und Lesen) vorgestellt. 1. Kognitive Lernvoraussetzungen: Intelligenzprüfung nach HAWIK Verbal-lntelligenzquotient: 97 Handlungs-Intelligenzquotient: 117 Gesamt-Intelligenzquotient: 108 Insgesamt durchschnittlich entwickelte Intelligenz mit guten Anlagen im handlungsorientierten Bereich und vergleichsweise deutlich schwächeren im Sprachbereich. Auffallend große Wertpunktstreuung (7-15) zwischen den einzelnen Subtests. Funktionseinschränkungen bestehen bezüglich der akustischen Speicherfähigkeit, der Serealität, der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit und der optischen Differenzierung. Die Begabungsschwerpunkte liegen im Bereich der Sozialintelligenz, im Erfassen von praktischen Beziehungen und in der räumlichen Vorstellungsfähigkeit 2. Verhaltensbeobachtung: Aufgeschlossen im Sozialkontakt, rege (!) Spontansprache, kommentiert ständig sein Tun, schwacher sprachlicher Ausdruck, Sigmatismus, motorisch sehr unruhig, mangelnde graphomotorische Geläufigkeit, Beeinträchtigung der grobmotorischen Koordination, tapsig wirkende Bewegungen, dicklich; hohe Resignationsbereitschaft bzw. geringe Frustrationstoleranz (insbesondere in Deutsch/Schreiben), benötigt klare Strukturierung und Nahziele wegen der eingeschränkten Aufmerksamkeitsspanne. 3. Schulleistungen in Deutsch: A liest mit sehr verlangsamtem, teilweise stockendem Lesetempo und hoher Fehlerquote (Konfabulationen, Auslassungen am Wortanfang, Wortende bzw. Wortmitte, Umstellungsfehler und visuellen Diskriminationsfehler wie r/n). Das Sinnverständnis für den gelesenen Text ist aufgrund der so schwachen Lesetechnik nur sehr oberflächlich gegeben. Der Ablauf der Geschichte wird nicht eingehalten. Die Rechtschreibfertigkeit (geprüft mittels DRT 3/A) zeigt mit nur 6 richtig geschriebenen Wörtern von 44 gegebenen ebenfalls ein Leistungsversagen auf (Prozentrang 3;5). Signifikant häufig treten Merkfehler auf (d.h. der Grundwortschatz der 2. Schulstufe ist nur unzureichend gespeichert), bei den (überwiegenden) orthographischen Fehlern sind signifikant häufig Ableitungsfehler, v/f-Fehler und tz/z bzw. ck/k Fehler zu beobachten, bei den Wahrnehmungsfehlern sind Fehler aufgrund mangelnder Trennschärfe (d/t, b/p, g/k) und mangelnder Wahrnehmungsdurchgliederung (Auslassungen innerhalb eines Wortes) feststellbar. A C wurde dem Schulpsychologischen Dienst am 10.11.1998 wegen Lernschwierigkeiten in Deutsch vorgestellt. Der Bub besucht nach erfolgter Rückstellung nunmehr die 3. Stufe der Grundschule. Die intellektuellen Lernvoraussetzungen des Kindes sind insgesamt durchschnittlich entwickelt (es besteht also kein sonderpädagogischer Förderbedarf), jedoch ist das Begabungsprofil unharmonisch und es besteht eine auffallend hohe Wertpunktdifferenz zwischen den einzelnen Subtests. ln Verbindung mit der beobachtbaren Aufmerksamkeitseinschränkung, der großen motorischen Unruhe und mäßig kontrollierten Affektivität, sowie den Problemen bezüglich der motorischen Koordination deutet dies auf das Vorliegen einer minimalen cerebralen Dysfunktion (was inzwischen auch abgeklärt und bestätigt wurde). Die unzureichende Lese-Rechtschreibfertigkeit des Kindes bei insgesamt gut durchschnittlich entwickelter Intelligenz ist als Legasthenie zu diagnostizieren. Folgende Maßnahmen werden empfohlen: o Teilnahme an den funktional-therapeutischen Übungen o Teilnahme am Sprachheilunterricht o Gegebenenfalls Repetition der 3. Schulstufe o Therapeutische Förderung laut Empfehlung des Arztes (wie z.B, heilpädagogisches Voltigieren, Hippotherapie, Ergotherapie) Nach Rücksprache mit der Kindesmutter ergeht eine Kopie des Gutachtens auch an die Direktion der Volksschule D/NÖ, da die Familie mit Semester übersiedelt. Bescheid des Bezirksschulrates Korneuburg vom 15.3.1999 Mit Bescheid des Bezirksschulrates Korneuburg vom 15.3.1999 wurde hinsichtlich des Bf gemäß § 8 des Schulpflichtgesetzes 1985, in der Fassung BGBl. Nr. 513/1993 der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt. A werde im Gegenstand Deutsch nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule unterrichtet. Die Begründung des Bescheids verweist auf "vorliegende Gutachten", in denen "der sonderpädagogische Förderbedarf befürwortet und empfohlen" wird. Klinisch-psychologischer Befundbericht des Therapieambulatoriums Strebersdorf vom 9.11.2000 Das Therapieambulatoriums Strebersdorf erstattete am 9.11.2000 folgenden Klinisch-psychologischen Befundbericht: Klinisch-psycholngischer Befundbericht A ist im Ambulatorium Strebersdorf wegen einer motorischen Koordinationsstörung und Wahrnehmungsprobleme seit dem Alter von 10 Jahren bekannt und steht seit Mai 2000 wegen Schwierigkeiten im Bereich der Emotionalität und des Sozialverhaltens in regelmäßiger psychotherapeutischer Behandlung. Zur genaueren Abklärung seiner Schulschwierigkeiten, insbesondere in Deutsch, wurde auf Wunsch der Mutter A am 18.10. und 25.10.2000 einer testpsychologischen Kontrolluntersuchung unterzogen. (A wird in Deutsch nach dem ASO-Lehrplan unterrichtet.) Verwendete Verfahren: HAWIK-III, Salzburger Lese-Rechtschreibtest, auszugsweise Teilleistungsscreening nach Sindelar Untersuchungsbefund: A ist ein körperlich altersentsprechend entwickelter, eher kräftig gebauter Knabe, der eine Brille trägt. Er erweist sich in der Kontaktaufnahme eher ablehnend und mürrisch und zeigt wenig Begeisterung über die beiden Testtermine. Seine Sprache variiert in Abhängigkeit von seiner Tagesverfassung, ist aber generell aufgrund einer überhöhten Sprechgeschwindigkeit und einer undeutlichen Artikulation phasenweise sehr schwer verständlich (siehe logopäd. Befundbericht) Seine Arbeitshaltung ist durch eine geringe Leistungsmotivation und niedrige Anstrengungsbereitschaft gekennzeichnet. Seine Aufmerksamkeit ist je nach Interesse geringen Schwankungen unterworfen, ist aber wie die Ausdauer als altersgemäß zu beurteilen. A verfügt über ein rasches Auffassungsvermögen und arbeitet prinzipiell recht zügig. Nach dem HAWIK-III liegt seine intellektuelle Leistungsfähigkeit am oberen Rande der Altersgruppe bei deutlich inhomogener Profilausprägung. Es ergibt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen dem praktisch-anschaulichen Denken (Handlungsteil), in dessen Subtests er durchgehend gut durchschnittliche bzw. überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt, und der verbal-theoretischen Begabung. Diese ist insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Überdurchschnittliche Leistungen erbringt er im verbalen Abstraktionsvermögen und im räumlich-konstruktiven Denken. Im Salzburger-Rechtschreibtest zeigen sich insbesondere erhebliche Schwächen in bezug auf seine orthographischen Fähigkeiten (PR v. 1). Auch überschreitet er, was die Lauttreue der Worte anbelangt, den kritischen Fehlerwert. Wesentlich besser schneidet er im Salzburger Lesetest ab. Sein Lesetempo entspricht durchgehend dem von Schülern der 4.Klasse. Was die Fehlerwerte betrifft, zeigen sich insbesondere deutliche Schwierigkeiten bei wortunähnlichen Pseudowörtern, die vermehrte Konzentration erfordern, und bei einem etwas längeren Text. Sinnverstehendes Lesen ist hingegen möglich. Im Teilleistungsscreening nach Sindelar wurde vorwiegend der auditive Bereich überprüft. Auffällig werden hierbei As Unsicherheiten in der auditiven Gliederung und bei intermodalen Leistungen (auditivvisuelle Integration) , sowohl bei konkretem als auch abstraktem Material. Zusammenfassung und Empfehlung: A verfügt insgesamt über eine an der oberen Grenze des Altersdurchschnitts gelegene intellektuelle Begabung bei leicht inhomogenem Leistungsprofil. Die Überprüfung schulbezogener Leistungen sowie das Teilleistungsscreening nach Sindelar lassen auf deutliche Unsicherheiten in der auditiven Verarbeitung, mitbedingt durch seine Sprechschwäche und die geringe Lautbildspeicherung, und in bezug auf Übersetzungsleistungen mit Schwerpunkt auditiv-visueller Integration schließen. Von unserer Seite wird eine logopädisch ausgerichtete Unterstützung in bezug auf seine Teilleistungsschwäche angeboten. Ärztliche Bestätigung des Therapieambulatoriums Strebersdorf vom 21.12.2000 Das Therapieambulatorium Strebersdorf bestätigte am 21.12.2000 zur Vorlage in der Schule: A ist seit August 1999 in unserem Ambulatorium bekannt und wird hier laufend ärztlich und therapeutisch betreut. Bei der entwicklungsneurologischen Untersuchung finden sich neben einer muskulären Hypotonie mit überbeweglichen Gelenken Schwierigkeiten bei der Gleichgewichtskontrolle mit vermehrten Ausgleichsbewegungen. Schwierigkeiten in der Bewegungskoordination und bei raschen Bewegungswechsel (Dysdiadochokinese), außerdem bestehen Schwierigkeiten bei der Feinabstimmung von Bewegungen. Zusammenfassend kann das vorliegende Störungsbild zusammen mit den Ergebnissen bei der pschologischen Untersuchung (gute intellektuelle Begabung mit inhomogenem Leistungsprofil und Zeichen der Teilleistungsschwäche) dem Formenkreis der "minimalen cerebralen Dysfunktion'' (minimales psychoorganisches Syndrom) zugeordnet werden. Die bei A zu findenden Schwierigkeiten im Sozialverhalten sind nach meiner Ansicht als Konsekutivproblematik aufzufassen. Befundbericht Uniklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters vom 8.11.2002 Die Uniklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters erstattete am 8.11.2002 folgenden Befundbericht: Wir berichten über die ambulante Begutachtung des o.g. Patienten. DIAGNOSE: - Emotionale Störung des Kindesalters (ICD 10: F 93) Die ambulante Vorstellung erfolgt aufgrund von Aggressionsdurchbrüchen ggü. Klassenkollegen. Er wird als Integrationskind wegen Entwicklungsrückstand beschult. Aus der Anamnese: Prä-/Peri-/Postnatalanamnese: St.p. protrahierte Geburt mit Vakuumextraktion und Geburtstrauma einer Clavikulafraktur. Aufgrund der minimalen cerebralen Dysfunktion (MCD) erfolgte Therapie und Förderung im Therapiezentrum Strebersdorf Frühkindliche Entwicklung: Weitere frühkindliche Entwicklung im Verlauf unauffällig Kindergarten/Schule: KiGa-Besuch ab 3a, danach Besuch der Vorschulklasse, VS in E. Zum Halbjahr der 3.Kl. VS Schulwechsel, danach HS in D, dzt. 3.Kl. HS mit Integrationsstatus. Familien-/Sozialanamnese: A lebt mit der KM und deren Lebensgefährten und 9jähr. Schwester seit 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt. KV lebt mit seiner Lebensgefährtin, es gibt ein offenes Besuchsrecht, das alle 2 Wo wahrgenommen wird. Befunde: Ergotherapeutischer Bef (16.10.2002): A kommt in Begleitung der KM, zeigt adäquates Kontaktverhalten und Ausdauer. Die durchschnittliche Konzentration fallt rasch ab, besonders wenn er unterfordert ist. Sehr rasche Auffassungsgabe, es fällt ihm schwer, Anweisungen abzuwarten. Rasches Arbeitstempo, gut motivierbar, spricht schnell. Zusfd. zeigte A keine Probleme in der basalen Reizverarbeitung, er besitzt eine rasche Auffassungsgabe, wirkt rasch unterfordert und wird dann unruhig. Es wurden sportliche Aktivitäten zur Kraftsteigerung empfohlen, aber auch im Hinblick auf Sozialkontakte im Freizeitbereich. Klinisch-psychologischer Bef (Okt. 2002 - Mag.F): Zusfg. : Die testpsychologische Untersuchung zeigt eine kognitive Leistungsgeschwiudigkeit, die im unteren Durchschnittsbereich liegt und man kann daher auf eine altersentsprechende intellektuelle Leistungsfahigkeit schließen. Im Bereich des Denkens wurde zudem das antizipatorische Denken (Exekutivfunktion, Handlungsplanung) überprüft, welches über dem Altersdurchschnitt liegt. Im psychosozialen Bereich zeigt sich die Tendenz zu fehlender Willenskontrolle (Schwierigkeit eigene Bedürfnisse zu unterdrücken). Auffällig ist die Unsicherheit in der Meinungs- und Entscheidungsbildung. Er glaubt nicht an eigene Erfolge, nimmt andere bessere wahr, als sich selbst, hält sich für weniger leistungsfähig. A zeigt einen hohen Bewegungsantrieb, ist ungeduldig und wenig ausdauernd. Er möchte beachtet werden, fordert diese Beachtung durch sein Verhalten heraus. Er ist davon überzeugt, bei anderen nicht beliebt zu sein. In weiteren Verfahren kommen v.a. die sozialen Schwierigkeiten zum Ausdruck, diesbezüglich besteht bereits ein erheblicher Leidensdruck. A erlebt sich als Außenseiter, die Schule und die dort bestehenden Konflikte beunruhigen und belasten ihn. Er ist davon überzeugt, dass nur gute Leistungen dazu führen, beliebt und akzeptiert zu sein. A weist eine erhöhte innere Abwehr gegen die Schule auf sowie eine leicht erhöhte allgemeine Angstsymptomatik. Empfehlung: Aufgrund der kognitiven Leistungsfähigkeit wäre es dzt. möglich, dass A eine Beschulung der 3. Kl. Hauptschule ohne Integrationsstatus erfährt. Aufgrund seiner sozialen Schwierigkeiten wäre eine Gruppentherapie und/oder sportliche Aktivitäten in der Gruppe sinnvoll. Seine bestehende Lese- und Rechtschreibschwäche bedarf weiterhin einer regelmäßigen Förderung. NÖGKK Kostenzuschuss für Psychotherapie vom 13.6.2006 Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse bewilligte am 13.6.2006 vorläufig 20 Psychotherapiesitzungen. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.1.2014 wurde der als Beschwerde weiterwirkende Berufung vom 29.7.2013 teilweise Folge gegeben und der Bescheid abgeändert. Es werde rückwirkend ab August 2010 Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe gewährt, da laut Bescheinigung des Bundessozialamtes vom 19.12.2013 festgestellt worden sei, dass eine dauernde Erwerbsunfähigkeit ab August 2010 gegeben ist. Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 19.12.2013 Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erstattete am 19.12.2013 folgendes weiteres fachärztliches Sachverständigenaktengutachten: Anamnese: aktenmäßiges Sachverständigengutachten; am 2013- 06-20 wurde Herr C neurologisch/psychiatrisch fachärztlich untersucht. Es wurde bei Diagnose kombinierte Persönlichkeitsstörung, affektive Störung ein GdB von 50% rückwirkend ab 2013-05-01 festgestellt. Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit wurde bestätigt. Herr C zeigte sich mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden und legte Berufung ein. Er wurde am 2013-10-03 Klinisch-Psychologisch untersucht. Die Zusammenfassung des Gutachtens: klinisch-psychologischerseits besteht eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (schizotypisch, dissozial) mit maßgeblichen sozialen Beeinträchigungen. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Besätigungen (PSD Wien über den Zeitraum 08-11/2010) erscheint die rückwirkende Anerkennung einer Behinderung entsprechend GdB zumindest 50% mit 08/2010 möglich (das 21. Lebensjahr wurde 08/2010 vollendet). Die Selbsterhaltungsfähigkeit wurde noch nicht erreicht. Nachuntersuchung in 3 Jahren erscheint sinnvoll . Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): aktenmäßig Untersuchungsbefund: aktenmäßig Status psychicus / Entwicklungsstand: aktenmäßig Relevante vorgelegte Befunde: 2013-10-03 DR.E.O- P, KLINISCH- PSYCHOLOGISCHES SACHVERSTÄNDIGENGUTACHEN: kombinierte Persönlichkeitsstörung mit maßgeblichen sozialen Beeinträchigungen; Zusammenfassung des Gutachtens : siehe Anamnese Diagnose(n): g.z. kombinierte Persönlichkeitsstörung mit maßgeblichen Richtsatzposition: 030402 Gdb: 060% ICD: F32.Rahmensatzbegründung: sozialen Beeinträchtigungen; Mittlerer Rahmensatz, da kein sonderpädagogischer Förderbedarf, aktuell keine Selbst- und Fremdschädigung Gesamtgrad der Behinderung: 60 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. aufgrund der vorliegenden Befunde kann ein GdB von zumindest 50% ab 08/2010 gewährt werden. Ein Gdb von 60% kann ab Untersuchung bestätigt werden. Eine Nachuntersuchung in 5 Jahren ist erforderlich. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 2010-08-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2013-12-19 von Q-RS Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2013-12-19 Leitender Arzt: T-YY V Vorlageantrag Im Vorlageantrag vom 29.1.2014, beim Finanzamt eingelangt am 31.1.2014, wurde ausgeführt: ... Da seit Einbringung der Berufung weitere Befunde (Landesklinikum Hollabrunn vom 7.11.2013, in dem Befunde ab 11/98 zitiert werden, sowie ein Bericht des psychosozialen Diensts vom 14.10.2013- siehe Anlage) beigebracht werden konnten, die den Zeitpunkt des Beginns der Erkrankung bereits in meiner Kindheit bestätigen, stelle ich binnen offener Frist den Antrag, meine Berufung (Beschwerde) vom 25.07.2013 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen und mir die Nachzahlung an erhöhter Familienbeihilfe rückwirkend für 5 Jahre ab Antragstellung zu gewähren. Nachstehende Unterlagen wurden vorgelegt: Bericht des Tageszentrums für psychiatrisches Frührehabilitation der Psychosozialen Dienste vom 14.10.2013 Das Tageszentrum für psychiatrisches Frührehabilitation der Psychosozialen Dienste teilte der Sachwalterin am 14.10.2013 mit: Wir teilen mit, daß Herr C im Zeitraum von August bis November 2010 im Tageszentrum für Psychiatrische Frührehabilitation TAF in Betreuung stand. Herr C unterzog sich einer mehrstündigen psychologischen Untersuchung zur Abklärung des Verdachtes auf die Entwicklung einer Störung aus dem Schizophrenen Formenkreis. An Untersuchungsinstrumenten kamen eine Anamneseerhebung, Exploration der aktuellen Lebens- und Krankheitsgeschichte und halbstrukturierte Interviews (SPI-A: Schizophrenie-Proneness-lnstrument, Adult version, SI PS: Strukturiertes Interview für Prödromalsyndrome) zur Anwendung. Die Einschätzung des Fuktionsniveaus erfolgte mittels GAF-M (Global Assessment of Functioning modifizierte Skala) und SOFAS (Skala zur Erfassung des Sozialen und Beruflichen Funktionsniveaus).Die Untersuchungsergebnisse wiesen darauf hin, daß es sich bei den Problemen von Herrn C. zum damaligen Zeitpunkt nicht um die Entwicklung einer schizophrenen Störung handelte. Die Kriterien einer Schizotypen Störung F21 waren erfüllt. Der Großteil seiner Probleme bestand zum Untersuchungszeitpunkt bereits seit vielen Jahren, teilweise seit seiner Kindheit. Herr C. kam im genannten Zeitraum zu einigen klärenden und beratenden psychologischen und fachärztlich psychiatrischen Gesprächen ins TAF. Er versuchte damals einen AMS-Kurs zu bewältigen und beschloß im November 2010, keine weiteren Termine in unserer Einrichtung wahrzunehmen. Unsere Empfehlungen damals waren: Psychotherapie Weitere Termine bei einem FA für Psychiatrie bB Die Gabe von Omega-3-Fettsäuren Abschluß des AMS-Kurses und weitere Schritte in Richtung berufliche Integration Kreative Ausdrucksmöglichkeiten Klinisch Psychologischer Befund des Landesklinikums Hollabrunn vom 7.11.2013 Das Landesklinikum Hollabrunn, Tagesklinik der Sozialpsychiatrischen Abteilung, erstattete am 7.11.2013 folgenden klinisch-psychologischen Befund: Fragestellung: Herr C A (24a) wurde zur Abklärung einer Persönlichkeitsstörung und dem Verdacht eines ADHS zur klinischen Psychologie zugewiesen. Die Untersuchung fand h.o. am 02.10., 10.10. und am 11.09.2013 statt. Verwendete Testverfahren •!• WIE (Wechsler Intelligenztest für Erwachsene, 2009) •!• ALS (Arbeitsleistungsserie, Testform S2- Pauli Test, Version 28, Schuhfried, 2011) •!• WURS-k (Wender-Utha-Rating-Scale, Retz-Junginger, Trott, Retz & Rösler) •!• DIVA2.0 (Diagnostisches Interview für ADHS bei Erwachsenen, 2010) •!• TL-D (Turm von London, 2004) •!• SKID (Strukturiertes klinisches Interview für DSM IV Achse I und II, 1997) •!• ADHS-LE Anamnese Herr C berichtet von Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und Merkschwächen in der Schule. Vor allem beim Vokabel lernen habe er sich schwer getan, da er mit seiner Aufmerksamkeit abgeschweift sei und sich dadurch die Vokabel nicht gemerkt habe. Er sei in der Schule aufgrund seiner Lernschwäche als I-Kind geführt worden. Beispielhaft führt Herr C das Unterrichtsfach Mathematik an, indem er Schwierigkeiten hatte Formeln auswendig zu lernen, jedoch die dahinterstehende Logik verstanden habe. Sich etwas zu merken sei immer schon schwierig gewesen für ihn. ln der Schulzeit beschreibt Herr C motorische Unruhe. Er sei ein "Zappelphilipp" gewesen. 4 minütiges stilles Sitzen in der Schule bezeichnet Herr C als eine lange Zeit für ihn. ln der ersten Klasse habe er dann während des Unterrichts Gameboy gespielt oder mit dem Feuerzeug gespielt. Hauptsächlich sei es bei ihm jedoch um Aggressionskontolle/-kontrollverlust gegangen. Er habe Totenschädel gezeichnet. Bei Dingen, die ihn interessiert hätten, hätte er die Aufmerksamkeit länger halten können - wenn er beispielsweise ein Buch gelesen habe, dann tauchte er in das Buch ein. Zunächst gibt er an eine Erinnerungsblockade für das Alter zwischen 1a und 18a zu haben, da er eine "Scheiß Vergangenheit" gehabt habe. Zu einem späteren Zeitpunkt erwähnt Herr C, dass er alles, was länger als 4a her sei nicht mehr gut beantworten könne. Er habe Pech gehabt und die Mutter habe nicht gewusst, wie sie mit ihm umgehen sollte. ln der Kindheit habe er ein Problem mit Aggression gehabt. Vorwiegend in der Hauptschule sei er gehänselt worden und sei dadurch vom Opfer zum Täter geworden. Mitschüler hätten ihn unter anderem wegen seines Vornamens sekkiert. Dies habe in weiterer Folge zu gewalttätigen Übergriffen geführt, welche u.a. eine Gehirnerschütterung des anderen zur Folge hatte. Seine "Auszucker" hätten in der Volksschule begonnen. Sein Leben hätte ich ab dem Alter von 6/7a bis 23a verändert. Seine Eitern hätten sich scheiden lassen, als Herr C 5/6a alt gewesen sei. Bis zu diesem Alter habe er in E gelebt und nach der Trennung habe es einen Umzug nach D. gegeben. Zum Zeitpunkt der Trennung habe seine Mutter bereits in einer neuen Beziehung gelebt. Er hasse D und würde diesen Ort am liebsten in die Luft jagen, jedoch sei es einerseits nicht einfach an so viel Sprengstoff heranzukommen und andererseits gäbe es dann Konsequenzen für ihn. Seit er nach D gezogen sei, sei sein Leben schlimmer geworden. Genauer exploriert meint er damit, dass er verflucht sei und dass er nicht gescheit kommunizieren könne- dies sei sein größtes Problem. Während er dies erzählt, erwähnt er, dass seine Zeitangaben möglicherweise nicht sehr verlässlich seien. Er kann sich erinnern, dass er oftmalig das Haus aufräumen musste und jeden Tag die Stiegen kehren musste. Er habe mit seiner Mutter viele Konflikte wegen der Haushaltsführung ausfechten müssen, sodass er heute noch eine Aversion gegen Haushaltsführung habe. Er hasse und verachte seine Mutter für damals. Er musste mit zu Familientreffen zu denen er nicht gewollt habe. Er sei anders gewesen als die anderen. Er komme aus einer "Snob-Familie" in der seine Großmutter eine Professur an der Universität gehabt habe und sein Großvater Y sei. Sein Vater sei Z. Die väterliche Familie lebe in U zu der er keinen Kontakt pflege und nicht wisse, ob diese noch leben würden oder nicht. Mit seiner Schwester habe er keinen Kontakt mehr. Dieser hasse er so sehr, sodass er ihr den Tod wünsche. Er hätte eine extreme "Paranoia" anderen Menschen gegenüber, dass diese schlecht von ihm denken. Am liebsten sei er verschwunden und nicht existent. Jeglicher Beweis seiner Existenz würde ihn stören. So schildert er, dass er ebenerdig wohne und aus diesem Grund seine Fenster abgedunkelt habe. Die meisten Menschen würden schlecht über ihn denken, nur negativ i.S. von abwertend und verachtend. Er sei der Meinung, dass sich die Menschen denken würden: "Was ist das für einer?" innerlich sage er sich zu sich selbst: "Ich schlage dir die Fresse ein." Für ihn seien die meisten Menschen zu verachten. Er habe 2 längere Freundschaften, mit denen er seit dem Alter von 18a befreundet sei. Eigentlich sollte er tot sein, zumindest würden dies die Menschen meinen. ln seiner Jugend hätte er mehrmals gehört, dass es besser wäre, wenn er sich umbringen würde. ln der Hauptschulzeit hätten seine mörderischen Phantasien anderen gegenüber begonnen. Er würde seit seinem Alter von 16a darauf warten, dass er sterbe. Gegen Ende der Schulpflicht habe er begonnen Counter Strike am Computer zu spielen. Zeitgleich hätten seine Gewaltakte gegenüber anderen abgenommen. Seine mörderischen Phantasien gegenüber seinen Mitschülern habe er nicht umgesetzt. Das Problem hierbei sei gewesen, dass es danach Konsequenzen gegeben hätte und er keine Waffe hätte erwerben können. Er würde generell viel zu viel über Konsequenzen nachdenken, sodass er seine Vorhaben nicht in Handlungen umsetze - zusätzlich habe er die innere Überzeugung vom Pech verfolgt zu sein, was ihn in vielen Fällen ebenfalls darin hindere Vorhaben umzusetzen. Er habe schon so oft Enttäuschungen erlebt, sodass er gelernt habe mit Enttäuschung umzugehen. Seine aggressiven Phantasien seien das einzig stabile in seinem Leben, auf dass er seine Aufmerksamkeit immer wieder zurückführen könne. Einerseits leide er unter diesen Phantasien und andererseits würden sie ihn stabilisieren. Er wolle zudem nicht an seiner Aggression arbeiten. Er sei der Meinung, dass wir ihm hier die Aggression wegnehmen wollten, er möchte dies jedoch nicht, weil ihm diese zum einen schütze und zum anderen Antrieb verleihe. Alle 14 Tage helfe ihm jemand seine Wohnung aufzuräumen und diese sauber zu halten. Unter Strom stehe er immer schon, diesen interpretiert er als Druck, der von der Aggression stammt. Sport habe er nie gemacht, da sein Körper nicht das mache, was Hr.C. ihm sage. "Aggro" zu sein würde die Leute von ihm fern halten und verleihe ihm zudem Energie. Dies habe er in der Schulzeit kennen gelernt. Wenn er aggressiv gewesen sei, hätte er sich um 20% stärker gefühlt und die Mitschüler hätten sich von ihm fern gehalten. Wenn er nicht aggressiv gewesen sei, dann seien die Mitschüler gegen ihn gewesen. Er habe einen "überlegten" Umgang mit Drogen gepflegt. So habe er ein schwarzes Buch über die Wirkungen von Drogen geführt und Experimente sowie Verhaltensbeobachtungen durchgeführt. Ich selbst beschreibt er als Goth und betont immer ein "Anti-Emo" gewesen zu sein. Andere würden ihn als Meister sehen. Er habe viel Erfahrung mit schwarzer Magie und Blutmagie. Hätte dies jedoch aufgrund seiner emotional-psychischen Labilität nicht mehr praktiziert. Er habe zwar derartige Erfahrungen gemacht, stehe diesem Thema jedoch nicht eingeengt, sondern kritisch gegenüber. Er schildert sich als sehr sensibel und spüre die Gefühle der anderen sehr stark und es habe ihm viel Übung abverlangt sich davon abzugrenzen. Jedes positive, dass ihm passieren würde verwandle sich in etwas negatives. "Passiert dir etwas extrem Gutes .... musst du mit dem Tod rechnen!" Auf die Frage, ob er sich schon selbstverletzt habe, fragt er, ob dies eine Selbstverletzung sei, wenn er sich in sein Bett setze und sich dabei die Hand aufschneide, weil er nicht gesehen habe, dass im Bett ein Messer liege. Seinen Ärger habe er manchmal abreagiert, indem er mit der Faust gegen eine Kastenwand geschlagen hätte. Bisher habe er sich 2 Knochen gebrochen und bei seiner Geburt habe er einen Schlüsselbeinbruch, sowie Atemprobleme gehabt. Verletzungen habe er fast täglich aus Unachtsamkeit und reflexartigen Bewegungen. Im Volksschulalter habe er einen Schädel-Basis-Bruch erlitten, als er mit dem Schaukelstuhl umgekippt sei. Fremdanamnese - Mutter: Die Mutter von Herrn C wird h.o. zu einem Angehörigengespräch eingeladen. Sie bringt diverse Befunde über den Patienten mit, welche nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden. Fremdanamnestisch bestätigt Frau C viele Symptome des Aufmerksamkeitsdefizits. Hyperaktivität könne sie nicht mehr genau wiedergeben, da sie ein ähnlicher Typ sei und ihr dies womöglich nicht so in Auge gefallen sei. Er sei in der Grobmotorik auffällig gewesen. Es hätte lange Zeit gebraucht, bis er einen Ball fangen konnte, jedoch konnte er feinmotorisch mit Schraubenzieher kleine Schrauben eindrehen. Zudem sei Herr C herzensgut, worauf hin Herr C schmunzelnd einwirft: "Na ja, ein bisschen sadistisch bin ich schon auch." Daraufhin antwortete die Mutter verständnisvoll "zwischen den Zeilen lesend": "Ja A, ist gut, ich lass dir das." Vorbefunde 11/1998: Schulpsychologisches Gutachten- Dr. L E. M Landesschulrat für Bgl - Vorstellungsgrund: Lernschwierigkeiten in Deutsch. Fördermaßnahmen?: Durchschnittlicher Verbal IQ (HAWIK), überdurchschnittlicher Handlungs-IQ. Funktionseinschränkungen bezüglich akustischer Speicherfähigkeit, Serialität, sprachlichen Ausdrucksfähigkeit und optische Differenzierung. Begabungsschwerpunkte im Bereich der Sozialintelligenz, räumliches Vorstellungsvermögen. Motorische Unruhe, benötigt klare Strukturierung und Nahziele wegen der eingeschränkten Aufmerksamkeitsspanne, Beeinträchtigung der grobmotorischen Koordination. Lese-Rechtschreibschwäche wird als Legasthenie diagnostiziert. 12/2000: Therapieambulatorium Strebersdorf: Leicht überdurchschnittlich intellektuelle Begabung mit inhomogenem Leistungsprofil und Zeichen der Teilleistungsschwäche (deutliche Unsicherheiten in der auditiven Verarbeitung) zusammen mit minimalem psychoorganischem Syndrom. Als Konsekutivproblematik wurden die Schwierigkeiten im Sozialverhalten aufgefasst. 10/2002: AKH Befundbericht Klinisch psychologischer Befund: Testpsychologische Leistungsüberprüfung ergibt eine durchschnittlicher Intelligenz mit überdurchschnittlichen Exekutivfunktionen; hoher Bewegungsantrieb; herabgesetztes Selbstwertgefühl hinsichtlich Leistungsfähigkeit und sozialer Integration; soziale Schwierigkeiten, mit erheblichem Leidensdruck 11/2002: Befundbericht der allgemeinen Ambulanz des AKH Wien - Vorstellung aufgrund von Aggressionsdurchbrüchen ggü. Klassenkollegen erfolgt. Zu dieser Zeit wegen Entwicklungsrückstand als Integrationskind geführt. Diagnose: Emotionale Störung des Kindesalter (I CD 10: F 93) 11/2010: Bericht PSD-Wien, 1160: Verdacht auf Schizophrenie konnte nicht bestätigt werden. Stattdessen wurde jedoch wurde von einer Schizotypen Störung ausgegangen. Verhaltsbeobachtung Während der Bearbeitung des TL-D redet Herr C schnell und viel, kaum Redepausen. Ich komme aufgrund seiner Erzähl- und Redegeschwindigkeit mit der Aufzeichnung meiner Verhaltensbeobachtung nicht nach. Er springt von Thema zu Thema, wobei auffällt, dass es ihm schwer fällt den roten Faden zu halten. Keine Impulsivität beobachtbar, Arbeitsmotivation gegeben. Er gibt an, dass es bei ihm normal sei, dass er an viele verschiedene Sachen gleichzeitig denke. Schwierig für ihn sei es bei der Bearbeitung nicht abgängig zu werden sondern dabei zu bleiben. Die erste Untersuchungssequenz fand vormittags statt und dauerte 1,5h. Keine motorische Unruhe beobachtbar. Klagt über Kopfschmerzen, zieht sich den Kapuzenpullover über den Kopf, bearbeitet ALS, klagt über seine Vergesslichkeit des ALS Materials während der Bearbeitung. Unruhe nach 15 Minuten beobachtbar, wobei dies weniger durch seine motorische Unruhe, als durch seinen festeren Atem beobachtbar war. Bei der Beantwortung der Fragebögen kommentiert er seine Antwortmöglichkeiten. Hierbei fällt eine vielseitige und differenzierte Betrachtung der Antwortmöglichkeiten auf. Er zeigt sich freundlich und zugewandt im Kontakt. Er wirkt motorisch ruhig, jedoch ist eine deutliche Unruhe spürbar. Er fragt nach, ob er seine elektronische Zigarette an der Steckdose anstecken dürfte. Er zeigt sich interessiert. Es fällt auf, dass er sich in Details verliert bei seinen Erzählungen und damit den roten Faden nicht hält, da ihm alles gleich wichtig zu sein erscheint. Leicht ablenkbar. Schnelle Auffassungsgabe. Beim 2. Untersuchungstermin fand am Vormittag von 10 -12 Uhr statt. Redete viel, keine motorische Unruhe beobachtbar, keine Auffälligkeiten im lnstruktionsverständnis. Herr C klagte über Kopfschmerzen. Etwas verwahrloster Eindruck, seine Brille ist kaputt und wirkt schmutzig. Darauf angesprochen, ob er seine Brille noch putzen wolle, bevor wir mit der Diagnostik beginnen meint er, dass er diese erst geputzt habe. Auf Nachfrage wann er dies gemacht habe, antwortete er: " Vor 2 Wochen". Zudem erwähnt er, dass diese Brille schon sehr alt sei und er deshalb nun einen Termin beim Augenarzt habe. Instruktionsverständnis unauffällig, Aufmerksamkeit unauffällig. Beim Untertest "Rechnerisches Denken" verändert sich sein Verhalten von freundlich in verärgert, aggressiv. Er zeigte Schwierigkeiten sich die Zahlen der Textaufgaben zu merken, weshalb ich die Aufgabe gesamte Textaufgabe abermals gestellt hatte. Er bat mich darum, nicht die gesamte Textaufgabe wiederzuzugeben, sondern nur die Zahlen herauszufiltern. Nach weiteren Textaufgaben und sichtlicher Anstrengung bei Herrn C reagierte Herr C verärgert und attackierte verbal. Testbeschreibung und -ergebnisse WIE (Wechsler Intelligenztest für Erwachsene, 2006) Der Wechsler Intelligenztest für Erwachsene misst die menschliche Intelligenz durch die Bearbeitung von 11 Untertests. Diese können in einen Verbal- und einen Handlungsteil aufgegliedert werden. Der Verbalteil erfasst größtenteils jene Fähigkeiten, welche im Laufe des Lebens, mitbestimmt durch die jeweilige Umwelt, erlernt werden können. Der Handlungsteil dagegen umfasst z.B. die Arbeitsgeschwindigkeit und die Wahrnehmungsorganisation Die Testleistung wird im Vergleich zur Altersgruppe gesehen. Bei den Untertests werden Wertpunkte (WP) angegeben, diese können von 0 bis 20 reichen, wobei 10 dem Mittelwert entspricht mit einer Standardabweichung von 3. Mit dem Prozentrang (PR) wird angegeben, wie viele Prozent der Vergleichsgruppe unterhalb des dargestellten Werts liegen. PR zwischen 16 und 75 gelten als durchschnittlich interpretiert.Verbalteil HandlungsteilWortschatz-Test: 12Bilderergänzen: 10Gemeinsamkeiten finden 16Zahlen-Symbol-Test: 9Rechnerisches Denken: 11Mosaiktest: 14Zahlennachsprechen: 7Matrizen-Test: 14Allgemeines Wissen: 9Bilderordnen: 13Allgemeines Verständnis: 11IQ-Wert Verbalteil: (PR= 66)IQ-Wert Handlungsteil: (PR= 82)Insgesamt erzielt Herr C zum Testzeitpunkt ein gut durchschnittliches Testergebnis (PR = 75), welches mit einem Gesamt-IQ von 110 entspricht.

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Normen und Schlagworte

Herkunft

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Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss
Geschäftszahl
RV/7103602/2014
ECLI
ECLI:AT:BFG:2015:RV.7103602.2014
Stammnummer
104546
Gültig
06.04.2015 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
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