…können auf einige Angaben gemäß den Absätzen 1 und 2 verzichten, wenn sich dies nicht nachteilig auf die zollamtliche Überwachung und die Kontrollen der Inanspruchnahme eines besonderen Verfahrens auswirkt. (4) Im Fall der vorübergehenden Verwendung werden Aufzeichnungen nur dann geführt, wenn die Zollbehörden dies verlangen.
…insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. (2) Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen die Verpflichtung gemäß Absatz 1 erfüllt, sofern seine Aufzeichnungen für die Zwecke des betreffenden besonderen Verfahrens geeignet sind.
…Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese nach Eintreffen am bewilligten Ort unverzüglich anzuschreiben, wobei als "unverzügliche Anschreibung" die taggleiche Erfassung in den zollspezifischen Aufzeichnungen anzusehen sei; nur wenn die Waren zum Übernahmezeitpunkt lediglich in den Wareneingangsaufzeichnungen erfasst und diese Daten als Grundlage…
Artikel 116 Aufzeichnungen (Artikel 148 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Die Aufzeichnungen nach Artikel 148 Absatz 4 des Zollkodex enthalten die folgenden Informationen und Angaben: a)eine Bezugnahme auf die betreffende Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung der verwahrten Waren und die entsprechende Beendigung der vorübergehenden Verwahrung…
…Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen in der von den Zollbehörden genehmigten Form…
…Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen in der von den Zollbehörden genehmigten Form…
…also bei gemeinsamer Lagerung und einer angeordneten buchmäßigen Trennung, eine hohe Bedeutung zu. Die verwendeten Aufzeichnungen gelten als genehmigt, wenn es sich um ein vom CC-Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren abgenommenes Softwareprogramm handelt. Aus den Bestandsaufzeichnungen muss der jeweils noch im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager befindliche Warenbestand jederzeit…
…Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese nach Eintreffen am bewilligten Ort unverzüglich anzuschreiben, wobei als "unverzügliche Anschreibung" die taggleiche Erfassung in den zollspezifischen Aufzeichnungen anzusehen sei; nur wenn die Waren zum Übernahmezeitpunkt lediglich in den Wareneingangsaufzeichnungen erfasst und diese Daten als Grundlage…
…Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese nach Eintreffen am bewilligten Ort unverzüglich anzuschreiben, wobei als "unverzügliche Anschreibung" die taggleiche Erfassung in den zollspezifischen Aufzeichnungen anzusehen sei; nur wenn die Waren zum Übernahmezeitpunkt lediglich in den Wareneingangsaufzeichnungen erfasst und diese Daten als Grundlage…
…unmittelbar in das verwendete Zollprogramm eingegeben werden. Aus Sicht der Bfin sei damit die unverzügliche Anschreibung im Sinn der zollspezifischen Aufzeichnungen des Bewilligungsbescheides bewirkt worden. Auch die wiederholten Zollprüfungen in den letzten Jahren hätten diesbezüglich zu keinen Beanstandungen geführt, sodass bei der Bfin zwangsläufig der…
…zurückgebracht wurden im Betrieb zum menschlichen Genuss unbrauchbar gemacht oder vernichtet wurden (nicht in allen VSt-Ges vorgesehen) unwiederbringlich verloren gegangen sind (zB Schwund/Verlust) 7.2.2.3.2. Lagerbetrieb Der Inhaber eines Lagerbetriebs hat im Wesentlichen Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgehen muss…
7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…
…in dem die unter diese Umstände fallenden Waren dem Zoll gestellt werden müssen; b)die Verpflichtung, das Datum der Gestellungsmitteilung in die Aufzeichnungen einzutragen; und c)die Verpflichtung, Absatz 1 Buchstaben b bis e und g nachzukommen. In diesen Fällen erfolgt die Überlassung der Waren…
…6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu erstellen…
Artikel 104 Buchmäßige Erfassung (1) Die in Artikel 101 genannten Zollbehörden erfassen in ihren Büchern in Übereinstimmung mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften den gemäß dem genannten Artikel festgesetzten zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag. In den in Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Fällen findet Unterabsatz…
Titel II Datenanforderungen mit Anmerkungen Abschnitt 1 Einleitung Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel II Abschnitt 2 aufgeführt sind. Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für alle Datenelemente…
Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Empfangsbescheinigung, die von der Bestimmungszollstelle auf Antrag derjenigen Person mit Sichtvermerk versehen wird, welche die Waren gestellt und die von der Zollstelle benötigten Angaben vorlegt, enthält die…
Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten (Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für den Handel mit Unionswaren gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex gelten die folgenden Vorschriften: a)Titel…
3.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA) Folgende Waren gelten durch eine Willensäußerung als angemeldet, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden: 3.3.6.1. Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhranmeldung zur Erledigung der vorübergehenden Verwendung…
Anhang 71-06 In der Abrechnung vorzulegende Informationen a)Referenzhinweis auf die Bewilligung; b)die Menge jeder Art von in das besondere Verfahren übergeführten Waren, für die die Beendigung des Verfahrens beantragt wird; c)KN-Code der in das besondere Verfahren übergeführten Waren; d)die…