…auftritt oder bei Wiederaufforstungen, wenn sie über das Normalausmaß von 30% des Bestandes nicht hinausgeht, Kronenverlichtungen, die nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe verursacht wurden. Für die Geltendmachung der Begünstigung für Kalamitätsnutzungen unterliegt der Steuerpflichtige einer erhöhten Mitwirkungspflicht (VwGH 31.3.1999, 98/16/0321; siehe auch…
…30% überschritten wird, Kronenverlichtungen, sofern diese nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe (Immissionen) verursacht werden. Rz 7337: Auch Nutzungen auf Grund eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes erfolgen ohne oder gegen den Willen des Forstwirtes. Hinsichtlich der Einkünfte aus den dabei…
…wenn in den jeweiligen Beständen das Schadensausmaß von 30% überschritten wird, Kronenverlichtungen, sofern diese nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe (Immissionen) verursacht werden. 3. Ermittlung der Einkünfte infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) Als "Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt" unterliegt der positive Saldo zwischen den Einnahmen aus der…