…Finanzamt als Vorlageantrag wertete, brachte der Berufungswerber vor, dass bei den Einkünften ohne inländischen Steuerabzug auch die Rente der X Pensionskasse berücksichtigt worden sei und dass diese Rente, da sie zur Gänze aus vorobligatorischen Beiträgen stamme, nicht steuerpflichtig sei. Außerdem beantrage er, Krankenversicherungsbeiträge an die…
…eine neuerliche Besteuerung zu 100 % der auf die "vorobligatorischen" Arbeitgeberbeiträge entfallenden Pensionskassenbezüge sei als eine Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Arbeitnehmern anzusehen, ist vom Bundesfinanzgericht einzuwenden, dass es sich im vorliegenden Fall zwar um geleistete Beiträge bis zum 31.12.1988 handelt und es auch durchaus der…
…dass sich der Renten- bzw Kapitalanspruch der Beschwerdeführerin zu 20,70% aus vorobligatorischen und zu 79,30% aus obligatorischen Beitragsteilen zusammensetzt. Der Steuerwert des Umrechnungskurses CHF in € hat im Jahr 2014 0,810967 betragen. Im angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt Feldkirch die Zinseinkünfte mit…
…b EStG 1988 zu erfassen, die Veranlagungsergebnisse (Zinsen) sowie den auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Anteil hingegen zur Gänze zu besteuern. Die steuerliche Vertretung hat demgegenüber beantragt, den auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Auszahlungsbetrag zur Gänze gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 zu besteuern…
…14/0050; BFG 31.12.2019, RV/1100395). Dass es nicht angeht, die vom Arbeitgeber geleisteten vorobligatorischen Beiträge in solche des Arbeitnehmers umzudeuten, hat das Bundesfinanzgericht ebenfalls schon mehrfach entscheiden. Beispielsweise dazu seien die entsprechenden Ausführungen aus der Beschwerdeentscheidung vom 31.01.2019, RV/1100395…
…resultierende ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von insgesamt 249.530,01 €, wobei hinsichtlich der beiden Kapitalauszahlungen die Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 und hinsichtlich des auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteils überdies die Begünstigung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit…
…langte innerhalb offener Frist eine Antwort-E-Mail folgenden Inhalts ein: "Die Prüfung des Sachverhaltes, wie hoch der Anteil des Arbeitgebers an den vorobligatorischen Beitragszahlungen im Falle meines Klienten ist, habe ich an meinen Klienten weitergeleitet - nur er verfügt noch über eventuelle Unterlagen von vor1…
…noch beim Steuerpflichtigen noch vorhanden sind. Da die Richterin sohin - zumal auch das FA die Bescheide nicht vorgelegt hat - nicht feststellen kann, dass die vorobligatorischen Beiträge des Bf die "in- oder ausländischen Einkünfte" oder das Einkommen im Ausland tatsächlich vermindert haben, wird im Sinne des …
…anderen EU- oder EWR Mitgliedstaat oder der Eidgenössischen Schweiz an in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen ausbezahlt werden, mit dem normalen Tarifsteuersatz (25-55 Prozent) besteuert", der auf vorobligatorische Beiträge entfallende Anteil des Austrittsguthaben iHv 50.415,15 CHF (48.885,02 €) gemäß § 25 Abs…
…worden, in dessen Begründung angeführt gewesen sei, dass die Pensionskassenrente zu 81% auf vorobligatorischen Beitragsleistungen beruhe und daher von der gesamten Pensionskassenrente von EUR 12.006,04 lediglich EUR 4.712,37 der österreichischen Einkommenbesteuerung unterliegen würden. Der Beschwerde sei mittels Beschwerdevorentscheidung vom 15. April…
…vorobligatorische") Beiträge (samt entsprechender Verzinsung) entfällt und dieser Teilbetrag nur mit 25% steuerpflichtig zu erfassen war [steuerfreier Teil: 11.380,85 CHF (10.497,37 €); siehe dazu die Bestätigung der Pensionskasse vom 12.11.2014, wonach der Bf. bis zum 31.12.1988 vorobligatorische…
…dem vorobligatorischen Guthaben im obligatorischen Zeitraum 1.1.1985 bis 30.4.2016 erwirtschaftet worden seien. Diese Zinszuwächse fielen aber nicht unter die Steuerbegünstigung des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. a zweiter EStG 1988, weil diese Bestimmung nur insoweit anzuwenden sei, als Beitragsleistungen an…
…gesamte Auszahlungsbetrag beläuft sich somit auf CHF 11.666,00. Die Berechnung der IV-Ersatzrente und der Teilinvalidenpension temporär wurden mit 60% des Letztbezuges berechnet. Der Beschwerdeführer hat keine vorobligatorischen (vor 01. Jänner 1985) Beiträge an die Pensionskasse nachgewiesen. Als "vorobligatorische" Beiträge werden solche bezeichnet…
…der "vorobligatiorischen" Arbeitgeberbeiträge zusammengefasst ein, gegen eine 100 %ige Steuerpflicht der auf die Arbeitergeberbeiträge entfallenden Pensionskassenbezüge für die Zeit bis einschließlich 1988 spreche, dass Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit seien. Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträge des Arbeitnehmers…
…a sublit. aa EStG 1988 schränkt diese Begünstigung ausdrücklich auf jene Pensionsbezüge ein, die auf die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge entfallen. Im Beschwerdefall beträgt der vorobligatorische Anteil an den Pensionskassenzahlungen 2015 CHF 12.168,00 bzw. 80,99%. Der auf die Arbeitnehmerbeiträge entfallende Anteil am…
…geführten E-Mailverkehrs. Der erteilten Auskunft zufolge könne eine Person ab dem Alter von 58 Jahren eine vorzeitige Pensionierung verlangen und liege im Ergebnis somit ein schädliches Wahlrecht vor. Ob (begünstigte) vorobligatorische Beiträge geleistet worden seien, müsste vom Beschwerdeführer nachgewiesen werden. 8. Mit Schreiben vom…
…geschweige denn nachgewiesen, dass im Todesfallkapital vorobligatorische Beiträge enthalten sind, die Besteuerung vielmehr nur dem Grunde – nicht jedoch der Höhe nach bekämpft. Weiters hat der Bf. letztlich auch nicht dargetan, dass überobligatorische Beiträge enthalten sind. Aber selbst wenn überobligatorische Beiträge enthalten wären, wäre für den…
…dem wiederum mittels des zum damaligen Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatzes von 7% der Rentenbetrag von 910,00 CHF jährlich ermittelt wurde. Diesen auf vorobligatorische Beiträge entfallenden Anteil der Rente hat das Finanzamt in den Streitjahren jeweils mit 25% (227,50 CHF) erfasst und den sich solcherart…
…geschweige denn nachgewiesen, dass im Todfallskapital vorobligatorische Beiträge enthalten sind, die Besteuerung vielmehr nur dem Grunde – nicht jedoch der Höhe nach bekämpft. Weiters hat Bf letztlich auch nicht dargetan, dass überobligatorische Beiträge enthalten sind. Aber selbst wenn überobligatorische Beiträge enthalten wären, wäre für Bf nichts…
…Im Übrigen hat die Beschwerdeführerin lediglich die Möglichkeit, dass vorobligatorische bzw überobligatorische Teile des Todesfallskapitals als nicht steuerpflichtig behandelt hätten müssen, in den Raum gestellt, jedoch weder ausdrücklich behauptet, dass von der Erblasserin solche Beiträge geleistet worden sind, noch diese der Höhe nach bekannt gegeben…