…andere Betriebe. Für die Kohleabgabe, die auf die weiterveräußerte Kohle entfällt, besteht kein Vergütungsanspruch nach dem EnAbgVergG. Rz 241: Schließen sich umsatzsteuerpauschalierte Gärtnereibetriebe zu einer Genossenschaft zusammen, wobei die bei der Genossenschaft anfallenden Energiekosten auf die Mitglieder umgelegt werden, dann bestehen keine Bedenken, wenn die…
11.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung) Rz 4163: Rechtslage bis 2014 § 5. (1) Der Gewinn aus Gartenbau (§ 49 Bewertungsgesetz 1955) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. (2) Die Betriebsausgaben sind mit einem Durchschnittssatz von 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen…
15.1.10 Gartenbau Rz 5106: Gartenbau ist die Erzeugung und Verwertung hochwertiger Pflanzen (wie Blumen, Gemüse, Beerenkulturen, Ziergehölze) mit Hilfe der Naturkräfte durch Bodenbewirtschaftung, wobei ein Mindestbezug zum Grund und Boden gegeben sein muss (VwGH 8.3.1963, 0495/61). Typisch für einen Gartenbaubetrieb…
10.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen 10.3.2.1. Tierzucht (Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren) Rz 1361: Zu den Tieren der Z 1 der Anlage 2 zählen insbesondere Pferde zum Schlachten, weiters Esel, Maultiere und Maulesel…
11.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015) Rz 4166: Rechtslage 2011 bis 2014 § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 100.000 Euro, bei Ausübung der Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser…
Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen…
11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…
11.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung) Rz 4155: Rechtslage ab 2015 § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (z.B. Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert…
… 12 Abs. 15 UStG ist der Unternehmer berechtigt den für den Eigenverbrauch geschuldeten Steuerbetrag gesondert in Rechnung zu stellen und der Leistungsempfänger darf diese als Vorsteuer abziehen. Eine Zahllast an das FA entsteht bei einem umsatzsteuerpauschalierten Land- und Forstwirt dadurch nicht, weil die den Umsätzen…
15.1.3.1 Gewinnermittlungsarten 15.1.3.1.1 Bilanzierung Rz 5018: Beträgt der Umsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (nicht Teilbetriebes) in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als 700.000 Euro (für vor dem Jahr 2018 ausgeführte Umsätze beträgt die Umsatzgrenze 550.000…
11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…
Pachtet ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger landwirtschaftliche Flächen in Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der 4 Wochen vor Weihnachten…
11.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung) Rz 4171: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB die Veräußerung…
§ 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (zB Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Beträgt die weinbaulich genutzte Grundfläche höchstens 60 Ar, hat die gesonderte Ermittlung des Gewinnes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die Z Steuerberater GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 20. Juli 2016 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird (bezogen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 14.10.2014, Steuernummer betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben…
14. Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG 1994) 14.1. Vorsteuerpauschalierungen 14.1.1. Allgemein Rz 2226: Die Inanspruchnahme von Pauschalierungen kann für Zwecke der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer jeweils unabhängig voneinander erfolgen. Rz 2227: Sind die Anwendungsvoraussetzungen mehrerer Pauschalierungsverordnungen erfüllt, kann der Steuerpflichtige frei wählen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat XYZ in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die Khüny & Bliem Steuerberatungsgesellschaft KG, über die Beschwerden vom 7. Februar 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes F vom 26. Jänner 2018 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X, vertreten durch Grant Thornton Unitreu GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Handelskai 92, Gate 2, 7A, 1200 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 8. Juli 2013, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde ***4*** ***13***-***6*** und ***1*** ***6*** Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, ***7***, ***8***, vertreten durch ACCURATA Steuerberatungs GmbH & Co KG, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 62, vom 13…