…siehe Beiblatt) in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden waren. Bei den verfahrensgegenständlichen aus China stammenden Waren handle es sich nicht wie in den Zollanmeldungen angeführt um Waren des KN-Codes 2519 10 00 sondern um totgebranntem (gesintertem) Magnesit des KN-Codes 2519 90 30…
…siehe Beiblatt) in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden waren. Bei den verfahrensgegenständlichen aus China stammenden Waren handle es sich nicht wie in den Zollanmeldungen angeführt um Waren des KN-Codes 2519 10 00 sondern um totgebranntem (gesintertem) Magnesit des KN-Codes 2519 90 30…
…in der Höhe von S 17.543,00 zur Vorschreibung. Bei den verfahrensgegenständlichen aus China stammenden Waren handle es sich nicht wie in den Zollanmeldungen angeführt um Waren des KN-Codes 2519 10 00 sondern um totgebranntem (gesintertem) Magnesit des KN-Codes 2519 90 30…
…Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | 2519 | Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein | 2520 |…
…Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt | 2519 | Natürliches Magnesiumcarbonat ,Magnesit'; geschmolzene Magnesia; totgebrannte ,gesinterte' Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein | 2522 | Luftkalk, auch…
…| ex 2519 | Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), gebrochen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen; Magnesiumoxid, auch chemisch rein, ausgenommen geschmolzene Magnesia und totgebrannte (gesinterte) Magnesia | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch darf natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) verwendet werden.…
…| ex 2519 | Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), gebrochen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen; Magnesiumoxid, auch chemisch rein, ausgenommen geschmolzene Magnesia und totgebrannte (gesinterte) Magnesia | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch darf natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) verwendet werden.…