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StiftR 2009 Rz 228–2329. Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Fremdvergleich nicht entsprechen, hat unter Umständen eine Korrektur des Einkommens der Privatstiftung sowie des Stifters bzw. des (Letzt)Begünstigten zu erfolgen. 9.2 Stiftungserklärungsgemäße Vermögenszuwendungen Rz 231: Zuwendungen können in offener oder verdeckter Form vorliegen, sie können dem Stiftungszweck entsprechen oder auch nicht. Eine offene…

StiftR 2009 Rz 213–2228. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

8. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen…

StiftR 2009 Rz 191–2007. Der Stiftungsakt
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

7. Der Stiftungsakt 7.1 Der Stiftungsakt als privat veranlasste Zuwendung 7.1.1 Allgemeines Rz 191: Der Stiftungsakt besteht in der Errichtung einer Stiftungserklärung sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Betriebsausgaben. Herstellungsaufwand ist zu aktivieren. Die stiftungserklärungsgemäße Zuwendung der betrieblichen Privatstiftung stellt in Höhe des steuerlich maßgebenden Buchwertes eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. 4.2.3 Wechsel in der Stiftungseigenschaft Rz 161: Siehe Rz 145 4.2.4 Auflösung und Abwicklung Rz 162: Siehe Rz 151

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…

StiftR 2009 Rz 75–883.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…der Stiftungserrichtung eine Villa zu. Die Privatstiftung nutzt diese Villa nicht zur Einkunftserzielung, sie steht leer. Nach dem Tod des Stifters wendet die Privatstiftung die Villa stiftungserklärungsgemäß oder nicht stiftungserklärungsgemäß dem Begünstigten zu. Bei der Privatstiftung liegt kein Einkommensverwendungstatbestand, sondern ein steuerneutraler Vorgang vor, dh…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…

StiftR 2009 Rz 201–2127.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

7.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung 7.2.1 Allgemeines Rz 201: Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und Ausgaben Betriebsausgaben. Diese allgemeine Vorschrift kann einerseits durch andere allgemeine Vorschriften wie jene des Abzugsverbotes für unentgeltliche Zuwendungen in § 20…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…

StiftR 2009 Rz 255–26010.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften Rz 255: Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. vergleichbaren ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen an Körperschaften sind bei diesen grundsätzlich steuerpflichtig. Bei unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften bzw. bei Zuwendungen ins Betriebsvermögen einer unter § 7 Abs. 2…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…

EAS 2771Vermeidung einer doppelten Schenkungsbesteuerung bei Einbringung von deutschem Vermögen in eine österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-IV/4/200609.11.2006

Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

  Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

4. Die betriebliche Privatstiftung 4.1 Allgemeines 4.1.1 Sachliche Steuerpflicht Rz 140: Betriebliche Privatstiftungen werden nur bei Vorliegen der in § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 genannten Voraussetzungen als solche anerkannt. Das Abgabenrecht kennt folgende Arten von betrieblichen…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…90), im Fall 2b) hat sie einen vortragsfähigen Verlust von 20. Rz 177: Ein fremdfinanzierter Beteiligungserwerb durch die Privatstiftung ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Die stiftungserklärungsgemäße Weiterleitung der Beteiligungserträge im Jahr der Vereinnahmung an die Begünstigten ist Betriebsausgabe (vgl. Erläuterungen zum KMOG zu Art…

StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…

EStR 2000 Rz 1350–13605.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4c5.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder…