… 6 Abs. 1 - 5 FLAG bzw. unter Darlegung des Richtsatz überschreitenden und beihilfenschädlichen Einkommens, das Vorliegen eines Eigenanspruches der Bw. Unter Bedachtnahme auf einen beim VwGH unter GZ 2009/15/0043 anhängigen Berufungsfall erwog der unabhängige Finanzsenat die Entscheidung über die Berufung nach § 281 BAO…
…April 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2009 bis 2013 Steuernummer ***Bf1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14.07.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Es ergibt sich keine Änderung zur Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2004. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der…
…über die Beschwerde vom 20.4.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 1.4.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Berechnungsgrundlagen und die…
…die Beschwerde vom 8. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 20. Dezember 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Finanzamtes Feldkirch vom 12. Jänner 2016, St.Nr. f, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung stattgegeben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B…
…gehören auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 25 EStG) als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt und bezeichnet werden. "Einkommen" ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den in § 2 Abs. 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben…
…A vom 24. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe I. Mit Bescheid…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 17.02.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf das beiliegende Berechnungsblatt verwiesen. Eine Revision an…
…23. März 2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11. März 2015, betreffend Einkommensteuer 2014, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise…
…über die Beschwerde vom 21. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
… 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung…
…Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.02.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…April 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit : | | B GmbH | 2.606,81 | X GmbH | 3.586,01 | Pendlerpauschale laut Lohnzettel |…
…März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 26. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) brachte am 11. Februar 2010 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 beim Finanzamt ein…
…Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…