…Grundgesetz von Hongkong sieht vor, dass das chinesische Steuerrecht in Hongkong keine Geltung erlangt, sodass mit der Rückgabe von Hongkong an China dieses Gebiet nicht in den territorialen Geltungsbereich des DBA-China eintreten wird. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Unterabschnitt 6 Vereinfachungen im Unionsversand Artikel 313 Räumlicher Geltungsbereich der Vereinfachungen (Artikel 233 Absatz 4 Buchstaben a, b, c und e des Zollkodex) (1) Die in Artikel 233 Absatz 4 Buchstaben a und c des Zollkodex genannten Vereinfachungen gelten nur für Unionsversandverfahren, die in einem…
…bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Im Feld 52 der Versandanmeldung sind die Nummer des Sicherheitstitels und der Code "4" anzuführen. Jeder Sicherheitstitel gilt als Einzelsicherheit nur für ein einziges Unionsversandverfahren. Der räumliche Geltungsbereich der Einzelbürgschaft mit Sicherheitstiteln ist nicht beschränkbar. Das bedeutet…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…
…wenn a) der Ausflugsverkehr vorübergehend und gelegentlich erfolgt, b) eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, deren räumlicher Geltungsbereich Tirol einschließt und die im Fall des Ausflugsverkehrs von Schischulen auch die eingesetzten Lehrkräfte umfasst, und c) die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden. Bei der Beurteilung…