…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
3.3.22 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988) Rz 102: Wenn unverzinsliche und zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 Euro nicht übersteigen, ist ein Zinsvorteil daraus steuerfrei. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 7.300 Euro, ist ein…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist ausschließlich die Bewertung jenes Zinsvorteils, der durch die Gewährung eines niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehens entstanden ist. Der Dienstgeber und die Abgabenbehörde I. Instanz haben in Anwendung der Sachbezugswerteverordnung die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem Zinssatz von…
…jenes Zinsvorteils, der durch die Gewährung eines niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehens entstanden ist. Der Dienstgeber und das Finanzamt haben in Anwendung der Sachbezugswerteverordnung die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem Zinssatz von 3,5% als Sachbezug angesetzt. In der Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung vom 25. Februar 2012…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…maßgeblich. Rz 207m: (3) Bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen gilt für Zeiträume mit einem unveränderlichen Sollzinssatz Folgendes: 1.Als Prozentsatz ist der von der Oesterreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte "Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über…
… 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung vor, dass die Höhe des Sachbezugs für das verbilligte Arbeitgeberdarlehen aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Zinssatz zum um 0,75 % erhöhten Zwölfmonatseuribor für den Zeitraum vom 1. Oktober Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres ermittelt wird…
…91. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen sei laut Sachbezugswerteverordnung mit 3,5 % anzusetzen. Eine Anpassung an aktuelle oder andere Zinssätze sei in dieser Verordnung nicht vorgesehen. Der Sinn der Verordnung über die Bewertung bestimmter…
…Laut Sachbezugsverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001 seien Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Die Sachbezugsverordnung sei trotz niedrigem Zinsniveau anzuwenden. In dem am 5.8.2011 eingelangten Schreiben wurde der Antrag gestellt, die Berufungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Als "weiterer…
…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf die Berufungsjahre anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…
4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…
…einen Vorlageantrag. Ergänzend führte sie Folgendes aus: Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 sei hinsichtlich der Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen zuletzt mit Verordnung vom 23.12.2003 dahingehend geändert worden, dass der Prozentsatz von 4,5 % auf…
…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…
12.8.12 Darlehen Rz 895: Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH…
…deren § 5 Abs. 1 und 2 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug im Sinne des § 67…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch den C, vom 13. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Juli 2003 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…