…a EStG 1988) und Kindergärten (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. c EStG 1988) Rz 77: Begünstigt ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen auch dann, wenn diese von mehreren Arbeitgebern gemeinsam betrieben werden (zB mehrbetriebliche Kindergärten). Zahlt…
…Kindergarten Rz 901: Ab der Veranlagung 2009 können gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 Aufwendungen für die Kinderbetreuung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden (siehe Rz 884 ff). Darüber hinaus erwachsene Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes in einem Kindergarten…
11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…
…Alleinverdienerabsetzbetrag fand in der am 18. Mai 2015 erlassenen Beschwerdevorentscheidung Berücksichtigung. Der Bf. stellte in der Folge einen Vorlageantrag und ersuchte darin um die Berücksichtigung der Kindergartenkosten (€ 846,00), weil diese bei seiner Lebensgefährtin auf Grund des Umstandes, dass sie im Jahr 2014 kein…
11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…
…geleisteten Kinderbetreuungskosten wurden mit Bestätigung der Magistratsabteilung 6 der Stadt Wien in einer Höhe von 550,82 Euro für Essensbeiträge nachgewiesen. Die Betreuungseinrichtung ist ein Kindergarten der Stadt Wien. Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig. Dagegen sprechende Umstände sind nicht ersichtlich und wurden auch nicht vorgebracht…
…Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt. Die Aufwendungen für die Kinderbetreuung wurden nicht anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes in einem Kindergarten bzw. durch eine Tagesmutter in der Regel nicht außergewöhnlich seien (vgl. VwGH vom 13.12.1995…
…10*** vom 4.11.2019 vor, in der sie wie folgt ausführt: "Die Teilnehmerin Fr. ***14***, Führungskraft und freigestellte Leiterin vom Städtischen Schülerinnenhort und Kindergarten ***1***, hat sämtliche Einzelcoachings, Gruppensupervisionen und Seminare im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit der MitarbeiterInnenführung, als Führungskraft und für pädagogische Elternberatung…