…Beschwerdevorentscheidung vom 09.05.2016 sei von der Behörde die Ansicht vertreten worden, dass es keinen begründeten Zweifel in Bezug auf die Qualifikation der Arbeiten als Bauleistungen gäbe und somit der Vorsteuerabzug nicht zustünde. Eine begünstigende Richtlinienbestimmung könne ebenso nicht angewendet werden. Nach Rz 2602…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht für derartige Investitionen kein Vorsteuerabzug zu (zB VwGH 1.9.2015, 2012/15/0105). Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2015, 2016 und 2018 erweisen sich daher ebenfalls als richtig. Als weitere Folge der Qualifikation als verdeckte Ausschüttung ist der Zufluss der von…
…in der verbindlichen Schiedsordnung der Wirtschaftskammer Wien festgehaltenen, Prozessregeln gelten. Auch in der Lehre würden Schiedsgerichte, die durch Parteiendispositionen errichtet worden sind, als ordentliche Gerichte gelten. Dazu wurde auf Dorda, Rz 11-16,58 und Hahnkamper, Rz 5 beide Kommentare zur ZPO sowie auf Ballon…
Zurzeit gibt es noch keine international anerkannte umfassende Definition für den in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriff der "Bauausführungen". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Begriff nicht eng auszulegen. Er bezieht sich daher einerseits nicht nur auf Unternehmer, die ein komplettes Bauwerk errichten, sondern auch…
…Miteigentümer rechtlich über das Grundstück verfügen könne und daher auch der Bauauftrag von allen Miteigentümern gemeinsam erteilt werden müsse, damit die Gemeinschaft als Empfänger der Bauleistung (Bauherr) in Betracht komme. Inhaltsgleiche Einzelerklärungen der Miteigentümer können den gemeinsamen Beschluss nicht ersetzen (s Ruppe Tz 231 mwN)…
…tatsächlich umfassend: Er haftet seinem Kunden gegenüber als direkter Vertragspartner uneingeschränkt für alle Belange des Baues, und zwar prinzipiell auch für Fehler, die im Bereich seiner Auftragnehmer entstanden sind. Dass der Bauträger die Möglichkeit zum Regress gegenüber Lieferanten und Auftragnehmern für die verschiedenen Bauleistungen hat…
…hinsichtlich der Gebäudeerrichtung keinen Handlungsspielraum hatten. Im Berufungsfall wurde das Bauvorhaben von der R-Projekt geplant, durchgeführt und organisiert sowie das Bauverfahren in deren eigenen Namen abgewickelt, Für die Bauleistungen wurde sowohl im Prospekt, mit dem die R-Projekt die gegenständliche Eigenheimanlage beworben hat, als…
…Für die Bauleistungen wurde sowohl im Prospekt, mit dem die R-Projekt die gegenständliche Eigenheimanlage beworben hat, als auch im Werkvertrag ein Fixpreis festgelegt, sodass auch kein finanzielles Risiko zu tragen war. Damit gehen aber die vom Bw. in der Berufung vorgetragenen Einwendungen hinsichtlich Tragung…
…die Bauleistungen wurde sowohl im Prospekt, mit dem die R-Projekt die gegenständliche Eigenheimanlage beworben hat, als auch im Werkvertrag ein Fixpreis festgelegt, sodass auch kein finanzielles Risiko zu tragen war. Damit gehen aber die von der Bw. in der Berufung vorgetragenen Einwendungen hinsichtlich Tragung…
…hinsichtlich der Gebäudeerrichtung keinen Handlungsspielraum hatten. Im Berufungsfall wurden das Bauvorhaben von der R-Projekt geplant, durchgeführt und organisiert sowie das Bauverfahren in deren eigenen Namen abgewickelt, Für die Bauleistungen wurde sowohl im Prospekt, mit dem die R-Projekt die gegenständliche Eigenheimanlage beworben hat, als…
…und dass die tatsächlichen Bauführungen in der Eigentumswohnung im Zeitraum Mitte April 2000 bis Ende Mai 2000 gesetzt worden sind) einerseits als richtig anerkannt werden und anderseits dem Zeitpunkt der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung keine entscheidende Relevanz zukommt." Zu der am 12…
…diesem Zeitpunkt entscheidet der Bauherr, welche Arbeiten vergeben oder in Eigenleistung erbracht werden. Mehr- sowie Minderleistungen werden in ihrem Umfang schriftlich festgehalten und sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bestätigt, da nur schriftlich bestätigte Aufträge und Änderungen durchgeführt werden können. Die Berufungswerberin gab weiters…
…vorzunehmen, als der entnommene Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Da im gegenständlichen Fall der Gebäudeentnahme hinsichtlich der von den Dienstnehmern bezogenen Vorleistung kein Vorsteuerabzug zustand (= Leistung von Privaten für das Unternehmen), ist daher insoweit keine Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen…
…Erwerber hinsichtlich der Gebäudeerrichtung keinen Handlungsspielraum hatten. Im Berufungsfall wurde das Bauvorhaben von der R-Projekt geplant, abgewickelt und organisiert sowie das Bauverfahren im eigenen Namen abgewickelt, Für die Bauleistungen wurde sowohl im Prospekt, mit dem die R-Projekt die gegenständliche Eigenheimanlage beworben hat, als…
…der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995) angeführten Tätigkeiten ausüben, sind als solche anzusehen, die üblicherweise Bauleistungen erbringen, wobei für die Beurteilung drei Abweichungen von der Liste zu beachten sind: Die nach den Erläuterungen zu Punkt 45.21-01 ausgenommene "Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbstgefertigten Teilen…
…derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in Liechtenstein ansässigen Baumeister damit…
…Kaufvertragsabschluss feststanden, konnte sich eine Einflussnahme der Erwerberin nur mehr auf die Ausgestaltung der einzelnen Wohneinheiten im Inneren beziehen. Derartige Anpassungen hinsichtlich der Innenausstattung begründen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Bauherreneigenschaft (vgl Ressler/Arnold in Arnold/Bodis [Hrsg], Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 [16. Lfg…
…Begründung, dass kein verbundenes Vertragswerk gegeben war. Die Verkäufer hätten auch anderweitig veräußern können, ebenso sei eine andere Bebauung möglich gewesen. Außerdem sei die Berufungswerberin auf Grund ihrer Einflussnahmemöglichkeit auf die Bebauung als Bauherrin anzusehen. Das Finanzamt wies die Berufung unter ausführlicher Sachverhaltsdarstellung als unbegründet…
…abzuschließen". Der Bw. ist somit zeitgleich mit der Willenseinigung über den Ankauf der (zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich noch unsanierten Wohnung) eine vertragliche Verpflichtung hinsichtlich der Sanierung eingegangen und steht der Inhalt des Zeichnungsscheines einer Qualifikation als Kostenvoranschlag entgegen. Durch die zeitgleich eingegangenen Verpflichtungen des Bw…
…an diesen Kriterien sind die Bw. und ihr Ehegatte hinsichtlich der von der Firma G. auf Grund des Bauvertrages vom 7.5./9.7.1998 ausgeführten Bauleistungen nicht als Bauherren (im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes) anzusehen: Dem Bauherrn obliegt es, das auf seinem Grundstück zu errichtende…