…die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd §§ 34 bis 37 BAO nicht erfüllen, sei es, dass ihre Statuten keine Gemeinnützigkeitsklausel beinhalten oder sei es, dass für sie die Gemeinnützigkeitsbestimmungen nicht mehr zutreffen, unterliegen den allgemeinen Besteuerungsregeln und sind sohin gem § 1 Abs. 2 Z 1 KStG als…
…38 BAO gefördert worden sei, ist dem zu entgegnen, dass sich ein derartiger Zweck dem Wortlaut der betreffenden Statuten in keiner Weise entnehmen lässt. Es sind somit die für die Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigung statuierten Voraussetzungen des § 34 Abs 1 BAO, dass sowohl die Rechtsgrundlage…
…abgewiesen. Statutenzweck sei u.a. die Förderung der Mobilität und zwar nicht eingeschränkt auf begünstigte Personengruppen, sondern auch auf Personen, die kein eigenes Kfz hätten. In der Zusammenschau mit der Umsetzung - die Organisation von CarSharing und Fahrdiensten für Mitglieder - stelle sich ein Zweck dar, der…
…abtretungswillige Gesellschafter den angebotenen Abtretungsgegenstand binnen eines Monats nach Ablauf der dreißigtägigen Überlegungsfrist an den bekannt gegebenen Übernehmer abtreten. 7) Der Abtretungspreis darf jedoch in keinem Falle die geleisteten Einlagen übersteigen. ZEHNTENS: 1) Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter zum Ende eines Geschäftsjahres aufgekündigt werden…
…Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: (1)Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis; (2)Erstellung…
…gerade, dass die Stiftung als gemeinnützig anzuerkennen sei und es sollte keinen Zweifel daran geben dürfen, dass die Stiftung gemeinnützige und kirchliche Zwecke erfüllt. Die satzungsgemäßen Zwecke der Bf. seien bereits wiederholt dargelegt worden. Die in der BRD als gemeinnützig anerkannte kirchliche Stiftung verwalte, ohne…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
…der dem Finanzamt vorliegenden Statuten liegt kein gemeinnütziger Verein vor. Es fehlt für den Wegfall des gemeinnützigen Zweckes - unter Fiktion dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt - eine Verwendungsbestimmung im Sinne der §§ 34 ff BAO. Es fehlt weiters die Darstellung der ideellen Mitteln in den Statuten…
…82 Abs. 2 GmbHG schon in der Rechtsgrundlage der Körperschaft, dh. im Gesellschaftsvertrag, ausgeschlossen sein muss (Baldauf, Die Statuten des gemeinnützigen Vereins in SWK 2001, S 526 mit Verweis auf VwGH 27.1.1998, 97/14/0022). Im vorliegenden Fall liegt kein Gewinnverteilungsausschluss vor. Der…
…zB: "Die Religionsgesellschaft verfolgt das Ziel, allen Menschen zu helfen und ihr Leben nach den Grundsätzen der Bibel auszurichten") und sind keinem der in § 35 Abs. 2 BAO aufgezähltem Zwecke ausschließlich zuordenbar (nach den Statuten kann die Bw. nicht unter die Reihe von zB Gesangsverein…
…von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht nicht in Anspruch genommen werden. Ein Anwendungsfall eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO kann daher schon nach den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung gegenständlich nicht vorliegen. Die Änderung der Statuten im Jahr 2005 entfaltet daher keine Rechtswirkung auf die berufungsgegenständlichen…
…nicht, weshalb die belangte Behörde zu diesem Schluss kommt. Mangels einer gänzlichen Subsumtion der Beweise ist von einer willkürlichen Annahme auszugehen. Wenn die belangte Behörde davon ausgeht, dass gar keine begünstigten Zwecke in den Statuten angeführt sind, so ist dies nicht richtig. Die Aufzählungen der …
…aller Grazer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen offen. Diese Abgrenzung ist nicht so eng, dass sie keine Allgemeinheit darstellen würde, zumal in der Literatur die Einschränkung auf Absolventen einer Bildungsstätte nicht als zu eng angesehen wird (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 36 Tz 2). 2.3. Körperschaftsteuerpflicht …
…Vorsorge in den Statuten vorzunehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Vereinsgesetz). An das Vorliegen dieser Voraussetzungen knüpfen lediglich abgabenrechtliche Begünstigungen. Es liegt daher keine Lücke vor, die mit Hilfe der Analogie geschlossen werden müsste. Darüber hinaus entspricht auch die Vermögensbindung in § 16 Abs. 2 der Statuten…
…zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz ist auf Zusammenschlüsse, die, zwingend oder in freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden…
…keine rechtliche Wirkung zukommt. Die Satzung des Vereines war deshalb zumindest in diesem Teil als begünstigungsschädlich einzustufen. b) Vereinszweck Gemeinnützigkeit im Sinne der Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Aus den Statuten…
…der Rechtsprechung des VwGH stellt es aber keinen Verstoß gegen § 39 Z. 5 BAO dar, wenn der Fall der behördlichen Auflösung des Vereines in der Rechtsgrundlage nicht berücksichtigt ist (VwGH 13.10.1983, 82/15/0128). In den Statuten wurde für den Fall der Aufhebung…
…stellen ebenfalls keine begünstigten Zuwendungen dar. Als echte Mitgliedsbeiträge gelten jene Beiträge, die nur aufgrund der Mitgliedschaft, den Statuten entsprechend, geleistet werden. Die materiellen Voraussetzungen, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen und in die dafür gesetzlich vorgesehene Liste eingetragen zu werden, sind in …
…Die Statuten des Bw sehen eine entsprechende Vermögensbindung vor und sehen bei Auflösung oder Aufhebung des Bw die Verwendung verbleibenden Vermögens ausschließlich für begünstigte Zwecke vor. Die Körperschaft darf nach § 39 Z 2 BAO keinen Gewinn erstreben. Der Ausschluss des Gewinnstrebens muss bereits in der…
…und Eintragung in die Liste des FA Wien 1/23 als Körperschaft gem. § 4a Z 3 EStG 1988 beantragt und sei nach Information des Bw. auch als solcher Rechtsträger anerkannt. Ungeachtet der sonstigen Ausführungen dürfe daher diesbezüglich kein Mangel in den Auflösungsbestimmungen der Statuten des…