…inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die Körperschaften öffentlichen Rechts als solche, dh. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und auf Körperschaften des § 1 Abs. 2 KStG 1988, die nach § 5 KStG 1988 oder nach anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuerpflicht…
…nur für inländische Gebietskörperschaften gelten, da eine ausländische Gebietskörperschaft nicht berufen ist, in Österreich öffentliche Aufgaben zu erfüllen. In Analogie zu diesem Erkenntnis geht der Unabhängige Finanzsenat im vorliegenden Fall davon aus, dass die Befreiungsbestimmung im § 2 Z 3 GebG 1957 nur inländische Körperschaften öffentlichen…
…1 Z 1 bis 4 KStG 1988) sowie "EU-Körperschaften" (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. inländischen Körperschaften (…
…KStG 1988 ist auf alle offenen Verfahren anzuwenden (§ 26c Z 88 KStG 1988). Andererseits kann aber nach wie vor durch die Verlegung des Verwaltungssitzes aus der "ausländischen Körperschaft" keine "inländische Körperschaft" werden (vgl. zB OGH 27.01.2022, 9 Ob74/21d). Zur grenzüberschreitenden Verschmelzung nach…
…dann lässt dieses Sachverhaltsbild keine inländische Körperschaftsteuerpflicht des Vereins erkennen. Denn nach Artikel 7 aller mit EU-Staaten auf OECD-Grundlage abgeschlossener Abkommen darf ein im DBA-Ausland ansässiges Unternehmen (hier: der die Veranstaltung abhaltende ausländische Verein) nur dann der Körperschaftsbesteuerung in Österreich unterzogen werden…
…wird und dabei ein Bezug zu Österreich gegeben ist. Beispiel: Ein österreichischer Einzelunternehmer bringt einen im Betriebsvermögen seiner ungarischen Betriebstätte befindlichen Kapitalanteil an der deutschen A-GmbH in die deutsche B-GmbH ein. Rz 658: Wird Auslandsvermögen eines inländischen Einbringenden in eine ausländische Körperschaft eingebracht…
17.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten 17.7.1 Allgemeines Rz 1248et: § 10a Abs. 6 KStG 1988 regelt die sinngemäße Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung von Passiveinkünften doppelt ansässiger inländischer Körperschaften (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248ev) und ausländischen Betriebsstätten (Z 2; siehe…
…Befreiungstatbestand fallen, sind zur Gänze unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Zur Verfolgung begünstigter Zwecke durch Kapitalgesellschaften siehe KStR 2013 Rz 179 bis 180. 2.1.1.22.1.2 Beschränkte Steuerpflicht 2.1.1.2.12.1.2.1 Inländische Körperschaften Rz 321: Körperschaften im Sinne des § 1…
29.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988) Rz 7767: Vom persönlichen Anwendungsbereich der Befreiung umfasst sind beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988, somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß…
…Zinsen oder Lizenzgebühren iSd § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c KStG 1988 auf Ebene der empfangenden Körperschaft vorliegt. Beispiel: Die inländische D GmbH leistet Zinsen an ihre ausländische Schwestergesellschaft FinCo Ltd. Die FinCo Ltd. ist Gruppenmitglied einer ausländischen Unternehmensgruppe, an deren Spitze die A…
…Aufzuwerten ist das gesamte ausländische Vermögen. Rz 483: Geht auf Grund einer Auslandsumwandlung (§ 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG) inländisches Vermögen über, kommt es bei Geltendmachung der Aufwertungsoption im Rahmen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht zur Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes, ggf. zur Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (…
…anhand eines Typenvergleiches zu beurteilen, ob eine Vergleichbarkeit mit einer inländischen juristischen Person des privaten Rechts gegeben ist (zum Typenvergleich siehe Rz 133 f). Rz 1266au: Das Abzugsverbot findet daher insbesondere bei Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Körperschaften des öffentlichen Rechts geleistet werden, keine Anwendung…
…gegenständlich, ob der vom Finanzamt in Entsprechung der innerstaatlichen Rechtslage erlassene Bescheid dem EU-Recht widerspricht. Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 2 KStG sind inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 beschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 21 Abs…
…2. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften…
…1 Z 2 erster Teilstrich UmgrStG vorzunehmen, wenn die inländische übernehmende Körperschaft Gesamtrechtsnachfolgerin jener Körperschaft ist, die das Vermögen zunächst ins Ausland übertragen und den Nichtfestsetzungsantrag aufgrund der ertragsteuerlichen Vorschriften gestellt hat. Beispiel 4 (Reimport nach "alter" Nichtfestsetzung): Die Gesellschafter der A-GmbH&CoKG haben…
…der inländischen Körperschaft B in die deutsche Körperschaft C ein (Buchwert 10, gemeiner Wert 100). Gemäß § 16 Abs. 1a zweiter Teilstrich UmgrStG (§ 16 Abs. 1 dritter Satz zweiter Teilstrich UmgrStG idF vor AbgÄG 2015) entsteht die Steuerschuld (90) anlässlich der Einbringung bei der Körperschaft A…
…11 Abs. 2 Satz 1 EStG der Berufungswerberin als beschränkt steuerpflichtiger Mitunternehmerin der Betriebsausgabenabzug und die Eigenkapitalzuwachsverzinsung zu gewähren. Weiters verstoße der Ausschluss der ausländischen Körperschaften mit inländischen Betriebsstätten von der Geltendmachung der Begünstigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung gegen die im Gemeinschaftsrecht verankerte Niederlassungsfreiheit iSd. Art. 43…
…dass eine (in der Regel) inländische Körperschaft die niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft beherrscht. Ein solches Beherrschungsverhältnis liegt dann vor, wenn die beherrschende Körperschaft selbst oder zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Stimmrechte oder unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% des…
…siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht können begrifflich nur Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland befreit werden, ausländische Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von vornherein nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der sachlichen Befreiungen siehe Rz 1151 bis 1247. Rz…
…ob der Ansässigkeitsstaat eine Verlustverrechnung gewährt. Verluste einer ausländischen Körperschaft aus einer inländischen Betriebsstätte sind daher zuerst mit den anderen (ausländischen) Einkünften dieser Körperschaft zu verrechnen. Nur hinsichtlich eines etwaigen verbleibenden Verlustes der inländischen Betriebsstätte besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages (siehe dazu ausführlich EStR 2000…