…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann somit von einem…
…stand fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…F). … Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, kann damit schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet hat…
…F). … Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, kann damit schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet hat…
…übersehen habe. Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne weiteres möglich gewesen, kann damit schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontenführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet hat. Es…
…übersehen habe. Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne weiteres möglich gewesen, kann damit schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontenführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet hat. Es…
…übersehen habe. Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne weiteres möglich gewesen, kann damit schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontenführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet hat. Es…
…übersehen habe. Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne weiteres möglich gewesen, kann damit schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontenführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet hat. Es…