…einer gesonderten Liste ("Ehemalige Meldefonds KESt auf Zinsen gemäß § 98 EStG 1988") für den Zeitraum eines Jahres auszuweisen und zu veröffentlichen (§ 6 Abs. 2 FMV 2015). Rz 494: Für die Meldung von Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 ist in …
…Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988…
…des letzten Rücknahmepreises anzusetzen sind (vgl. bereits Rz 163). Abweichend davon besteht im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 bei Nichtmeldung eine pauschale Ermittlung der Höhe der unter die beschränkte Steuerpflicht fallenden Zinsen. Danach fallen unter die beschränkte Steuerpflicht…
…sich die Fondsanteile auf einem Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut befinden, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Fondsanteilinhaber im Zuflusszeitpunkt in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu versteuern. Besteuerungsgrundlage bilden die über die Meldestelle gemäß …
…§ 93 bis 97 EStG 1988 idF BBG 2011 bzw. AbgÄG 2011 und BBG 2012) treten grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft und sind - im Gegensatz zur Besteuerung von Substanzgewinnen und Derivaten - unterschiedslos auf Alt- und Neuvermögen anzuwenden. Davon besteht folgende Ausnahme: Gemäß § 124b Z…
…Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sowie Einkünfte aus der Veräußerung einer…
…inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei zum Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen…
…inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen. Beispiel thesaurierender Meldefonds Anschaffung von 500 Anteilen des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am…
…und den (modifizierten) Anschaffungskosten stellt damit die Bemessungsgrundlage dar, auf die der besondere Steuersatz iHv 27,5% anzuwenden ist. Ist der Unterschiedsbetrag negativ, kann dieser Verlust im Rahmen der Beschränkungen des § 27 Abs. 8 EStG 1988 mit anderen sondersteuersatzbesteuerten positiven Erträgen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur…
…Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Enthält der Fonds allerdings nicht öffentlich angebotene Wirtschaftsgüter, muss der Fondsanteil zumindest in einer Weise angeboten werden, die einem öffentlichen Angebot gleichkommt. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus der Veräußerung eines…
…und Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988. Weiters sind KESt-befreit auch Ausschüttungen an ein inländisches § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde aus einer Grundstücksgesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind. Beteiligungserträge gemäß …
…1.3.3. Umfang der Besteuerung von Ausschüttungen bei Meldefonds 3.1.1.3.3.1. Ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) Rz 173: Ordentliche Erträge unterliegen in voller Höhe der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Zu beachten…
…KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits auf Grund des innerstaatlichen deutschen Steuerrechtes nicht der Zinsabschlagsteuer unterworfen (weil sie in Deutschland gemäß § 49 d EStG…
…der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten…
…dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. Der Umstand, dass der…
…ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, die Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei, soweit sie aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 bestehen, jeweils zum besonderen Steuersatz gemäß…
…den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die…
…dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die…
…8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten hierzu auf dem Formular…