…argumentativer Spannungsbogen zwischen Fakten, hinsichtlich welcher eine Sorglosigkeit des Beschuldigten unschwer erweislich wäre, wie dem Nichtansatz von Privatanteilen oder dem Ansatz mancher Privataufwendungen als betrieblich, und Fakten, bei welchen das sorglose Verhalten wohl eindeutig mehr der vom Beschuldigten beauftragten Steuerberatungskanzlei zuzuordnen wäre, wie den unzulässigen…
…einer schuldhaften Pflichtverletzung ausschließen wurden nicht dargetan. Der Vertreter haftet für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenschulden im Verhältnis…
…Entrichtung von Schulden die Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben (VwGH…
…Kenntnis erlangt hat. Begreift man den vorgeworfenen - nicht mit Sicherheit beweisbaren - Versuch insoweit als Dauerdelikt, bei welchem das inkriminierte Verhalten als Unterlassen einer gebotenen Vorgangsweise besteht, wäre somit im gegenständlichen Fall der Teil des deliktischen Verhaltens vom 1. April 2003 bis zum 2. September 2003…
…einen Betrag von S 1,5 Mio zur Verfügung zustellen, wobei die Aufteilung insofern geregelt wurde, dass die Aufbringung bzw. Rückzahlung im Verhältnis 1/4 für den Bw. und 3/4 für die Ehegattin des Bw. vereinbart wurde. Eine berufliche Veranlassung ist auch deshalb nicht…
…von Euro 723,39 Barauslagenersatz 2011 von Euro 0,60 Säumniszuschlag 1 2010 von Euro 2.231,35 Pfändungsgebühr 2011 von Euro 9,65 im Gesamtausmaß von Euro 203.816,89 als unbegründet abgewiesen. 3. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Entscheidungsgründe In der vom Bw. für das Jahr 2007 elektronisch beim Finanzamt Linz eingebrachten Arbeitnehmerveranlagung beantragte dieser u.a. eine Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von 2.353,00 € wegen "doppelter Haushaltsführung". In der Folge forderte die Abgabenbehörde I. Instanz mit Schreiben vom 27…
…BAO-Kommentar, betreffend Grenzen der Mitwirkungspflicht legte der Bf. im Wesentlichen dar, dass die Mitwirkungspflicht durch Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit durch das Mediengesetz BGBl.Nr.314 /1981, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.112/2007, besonders durch § 31 Abs. 1 und 2 MedienG [Schutz…
…vor (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Im Allgemeinen sieht der Verwaltungsgerichtshof die Verlegung des Heimatwohnsitzes bei Alleinstehenden lediglich "für eine gewisse Übergangszeit" als unzumutbar an. Die Dauer dieser Übergangsphase wird von den Verhältnissen des Einzelfalls bestimmt (abhängig etwa davon, ob die auswärtige Tätigkeit…
…gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse glaubhaft erscheint; der Bf war im Jahr 2014 zum Teil arbeitslos und die Bemühungen des Bf in dieser Hinsicht mündeten letztlich auch in einer Vollzeitbeschäftigung ab August 2014 (Anmerkung: Am 28.06.2014…
…Weiters habe die Bf. keine Ungleichbehandlung vorgenommen, es haben zum Zeitpunkt der Fälligkeiten keine Rückstände bestanden bzw. die Geldmittel nicht ausgereicht um eine Gläubigergleichbehandlung durchzuführen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Haftung gemäß § 9 iVm §§ 80ff BAO für nachfolgend dargestellte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 5…
…vom Vorstand der Holding beschlossen, dass die Holding auf ihre Forderung gegenüber der S GmbH mit einem per 30.12.2008 aushaftenden Betrag von EUR 1.894.175,40 zur Gänze verzichtet. Für diesen Rechtsvorgang erließ das Finanzamt am 4. Juli 2013 an die vom…
…Was dazu gehört, hat der Abgabepflichtige nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Die Vollständigkeit setzt objektiv die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhalts notwendigen Tatsachen voraus (VwGH vom 11.04.1991, 90/16/0231). Der Offenlegung dient auch…
…eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten mit den Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 BAO darstellt (VwGH vom 5.4.2011, 2009/16/0106). Insgesamt gesehen gelangte daher das Verwaltungsgericht zur Ansicht, dass die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin auf ein schuldhaftes Verhalten des…
…Abgabe nicht über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, dies durch eine Auflistung sämtlicher Gläubiger mit zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeit gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen darzulegen. In der Aufstellung seien die auf die einzelnen Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen sowie die verfügbar…
…entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflicht mit den Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 BAO darstellt. Die einbehaltene Lohnsteuer ist zur Gänze zur späteren Abfuhr zu verwenden und unterliegt (auch) bei sich bis zum Abfuhrzeitpunkt geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht dem Gleichbehandlungsgebot. Somit trifft…
…0006). Fest steht, dass die pflichtwidrige Nichtentrichtung der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben kausal für deren Uneinbringlichkeit ist und dieses pflichtwidrige Verhalten dem Bf. als verantwortlichen Geschäftsführer der Gesellschaft zuzurechnen ist. Von einem Rechtswidrigkeitszusammenhang ist demnach auszugehen. Diesbezüglich wird auch vom Bf. selbst nichts Gegenteiliges vorbringt…
…BAO. Vor allem müsse berücksichtigt werden, dass im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners eine Haftung nachrangig geltend zu machen sei, der Grundsatz von Treu und Glauben zum Tragen komme und durch Änderung der Verwaltungspraxis nicht rückwirkend belastend in die Rechtsposition der Beschwerdeführerin eingegriffen werden dürfe…
…sich dabei um eine im Zuge der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% auf Einlagen bei Banken und Forderungspapiere ab 1.1.1993 vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge. Die lineare Abgrenzung war unter den damaligen EDV-Verhältnissen die einzige…
…anteilig im gleichen Verhältnis erfüllt werden (VwGH 8.6.1982, 81/14/0171, 82/14/0070-0072). Von einer anteiligen Begleichung könne nicht gesprochen werden, wenn z.B. die Löhne zur Gänze ausbezahlt und die Abgaben nicht entrichtet würden, denn zur Vermeidung eines haftungsrelevanten Verschuldens…