…A_AG bezogen. Der Zugang von kroatischen Staatsbürgern zum österreichischen Arbeitsmarkt ist beschränkt gewesen. Mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 wies das Finanzamt den mit der Abgabenerklärung 2017 gestellten Antrag auf Bewilligung von Familienheimfahrtskosten iHv 3.672 € als Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988…
…Gute kommen. Können die Fernfahrer den Nachweis erbringen, dass diese Bezüge auch in Kroatien einer Besteuerung unterzogen werden, dann besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage von § 48 BAO bis zum Wirksamwerden des bereits ausgehandelten österreichisch-kroatischen Doppelbesteuerungsabkommens eine Entlastung von dieser Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung herbeizuführen…
Kroatien | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein | | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein | |…
Ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in…
…den in ihrem kroatischen Betrieb erwirtschafteten Gewinnen der inländischen Körperschaftsteuerpflicht. Falls in dieser Hinsicht eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Kroatien eintreten sollte, könnte dieser gemäß § 48 BAO zumindest dadurch abgeholfen werden, dass die kroatische Steuer auf die österreichische angerechnet wird. 28. Februar 1997 Für den…
…Rückwirkung auf die Interpretation der für die Annahme des gewöhnlichen Aufenthalts in § 26 Abs. 2 BAO maßgebenden 6-Monatsfrist. Slowenische Grenzgänger, die arbeitstäglich wieder an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren, sind daher weiterhin nur als beschränkt Steuerpflichtige in Österreich einzustufen. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister…
Verrechnet die österreichische Muttergesellschaft ihrer kroatischen Tochtergesellschaft Beratungs- Schulungs- und ähnliche Leistungen und werden diese Leistungen nicht in einer kroatischen Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft erbracht, dann dürfen die diesbezüglichen Zahlungen nach Artikel 7 i.V. mit Art. 5 DBA-Kroatien in Kroatien nicht besteuert werden…
…2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
…gilt der Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung den Zollbehörden des Bestimmungslandes für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer gestellt wurde, als Ausfuhrnachweis. Innergemeinschaftliche Lieferung Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern im neuen EU-Mitgliedstaat Kroatien kann für innergemeinschaftliche Lieferungen nach dem 30. Juni 2013…
Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn…
…keine ausreichend hohe österreichische Körperschaftsteuer auf die kroatischen Zinseneinkünfte, können nichtanrechenbare Quellensteuern nicht mit einer Körperschaftsteuer späterer Jahre (die ja dann von anderen Einkünften erhoben wird) verrechnet werden (kein Anrechnungsvortrag; EAS 2021). Sollten die positiven Gesamteinkünfte der österreichischen Kapitalgesellschaft nur aus den kroatischen Zinseneinkünften bestehen…
…183-Tage-Klausel keinen deutschen Besteuerungsanspruch aufleben lässt, so bezieht sich dies nur auf jene Fälle, in denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich ein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung und nicht jener einer Arbeitskräftevermittlung vorliegt. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…erlaubt. Da auch österreichische Staatsbürger, die in Znaim ihren einzigen Wohnsitz haben, den für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Besteuerungsregeln in Österreich unterliegen, kann gleiches von den in Znaim wohnhaften tschechischen Bürgern verlangt werden. 21. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf…
… sie fallen daher auch nicht unter den in Artikel 18 DBA-Kroatien verwendeten Begriff der "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden". Der Umstand, dass Unfallrenten nach österreichischem innerstaatlichen Recht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
… 5.Beförderung von Ersatzteilen für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf bestimmten Kunstgegenständen für Ausstellungen und Messen oder für andere nicht…
…und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen Gesellschaft, sondern von den österreichischen Gesellschaftern administriert, ist daher die kroatische Gesellschaft nicht der "beneficial owner" der Darlehensforderungen und ihrer Erträge, dann ist Kroatien durch das Abkommen nicht berechtigt, nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich…
…der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens. Die zuständige Behörde der Republik Österreich und die zuständige Behörde der Republik Italien, vom Wunsche geleitet, die negativen steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Belastung von Grenzgängern zu minimieren…