…konkret begonnene zollamtliche Überwachung eingestellt wird. Im Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware kommt es in diesem Fall zur Entstehung der Zollschuld. Der Argumentation des von der Bf. ins Treffen geführten Urteils des FG München vom 13. Dezember 2000 3 K 3874/97…
…wonach die Zuerkennung des zollrechtlichen Status einer Warenmenge nicht größer sein dürfe als jene Menge, die tatsächlich im gemeinsamen Lager ist. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Bf. verfügt über eine Bewilligung des Zollamtes Klagenfurt Villach zur Überführung von A.-Material in den zollrechtlich freien Verkehr…
…wobei diese Waren in den genannten Zollanmeldungen als "Gemeinschaftswaren" deklariert und somit als Waren des freien Verkehrs der Gemeinschaft ausgeführt wurden. Unabhängig von dem Umstand, ob durch die Zuerkennung des Status einer Gemeinschaftsware anlässlich der Anmeldungen zur Ausfuhr gemäß Artikel 865 ZK-DVO ein Entziehen…
…Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware (VwGH 18.10.2007, 2004/16/0267). Mit der Annahme der gegenständlichen Ausfuhranmeldung entstand daher die Zollschuld. Ergänzend ist festzuhalten, dass im verfahrensgegenständlichen Fall aufgrund des Wortlautes des Art. 204 Abs. 1 ZK, wonach diese Bestimmung von…
…Folge wurde diese Ware von der Bf. als Hauptverpflichtete in ein Versandverfahren "T2" übernommen, obwohl es sich bei dieser Ware um eine "Nichtgemeinschaftsware" handelte. Der Ware wurde daher im Sinne des Art. 865 ZK-DVO fälschlicherweise der zollrechtliche Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt der dazu führte…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge hat. Artikel 8 Absatz 1 AEVO knüpft die Gewährung einer Ausfuhrerstattung an die Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages. Erstattungsfähig…
…eines unzutreffenden Verfahrenscodes abgegeben hatte und diese Handlung zufolge hatte, dass diesen Waren der Status von Gemeinschaftswaren zuerkannt wurde es zu diesem Zeitpunkt zur Entziehung dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung kam. Weiters wird in dieser Entscheidung festgestellt, dass sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür finden…
…dem Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware (VwGH 18.10.2007, 2004/16/0267). Mit der Annahme der gegenständlichen Ausfuhranmeldung entstand daher die Zollschuld. Da die Zollschuld bereits durch die Angabe des die Ausfuhr von Gemeinschaftswaren bezeichnenden Zollverfahrenscodes "1000" (statt des Codes für…
…203 Abs. 2 ZK im Moment des Entziehens, in dem Zeitpunkt also, in dem die konkret begonnene zollamtliche Überwachung den Zollbehörden nicht mehr möglich ist. Im Sonderfall des Art. 865 ZK-DVO ist der Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware entscheidend (Witte, Kommentar…
…203 Abs. 2 ZK im Moment des Entziehens, in dem Zeitpunkt also, in dem die konkret begonnene zollamtliche Überwachung den Zollbehörden nicht mehr möglich ist. Im Sonderfall des Art. 865 ZK-DVO ist der Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware entscheidend (Witte, Kommentar…
…203 Abs. 2 ZK im Moment des Entziehens, in dem Zeitpunkt also, in dem die konkret begonnene zollamtliche Überwachung den Zollbehörden nicht mehr möglich ist. Im Sonderfall des Art. 865 ZK-DVO ist der Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware entscheidend (Witte, Kommentar…
…203 Abs. 2 ZK im Moment des Entziehens, in dem Zeitpunkt also, in dem die konkret begonnene zollamtliche Überwachung den Zollbehörden nicht mehr möglich ist. Im Sonderfall des Art. 865 ZK-DVO ist der Zeitpunkt des Zuerkennens des zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware entscheidend (Witte, Kommentar…