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104 902 Treffer307 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5300002/20121. Verzollungsumgehungen eines Zolldisponenten, welcher fahrlässig im Versandscheinverfahren durch versehentliche Eingabe falscher Warenorte die angelieferten Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen hat; 2. Außerordentliche Strafmilderung infolge besonderer Umstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.06.2015

…E {firmenmäßige Zeichnung}" (Zollstrafakt Bl. 138). Mittels E-Zoll-Abfragen des Zollamtes vom 16. Juni 2011 wurde als verantwortlicher Zolldisponent der Beschuldigte festgestellt (Zollstrafakt Bl. 145 ff) und ihm mit Schreiben der Finanzstrafbehörde vom 8. Juli 2001 die später in einem Schuldspruch bestätigte Verdachtslage zur…

UZKArtikel 140 Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 140 Entladung und Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils…

ZT-28004. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…

ZK-26301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet verwendet werden, sind nachstehend angeführt. 1.1. Abgangszollstelle - Artikel 1 Z 13 UZK-DA Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt…

ZK-06121.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

1.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren Grundsätzlich gilt, dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens…

ZK-2260Einleitung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2260 (Arbeitsrichtlinie Versand) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZT-25009. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

9. Kontingentstelle 9.1. Erfassung der Zollanmeldungen Die Kontingentstelle hat bei einlangenden Anmeldungen zu prüfen, ob die Kontingent- bzw. PlafondnummerKontingentnummer bei der Position des Zolltarifs und bezüglich des Ursprungslandes zulässig ist, ob die beanspruchte Menge mit der Einheit, zu der das Zollkontingent oder der Zollplafond…

ZT-28005. Zollämter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

UZKArtikel 242 Pflichten des Bewilligungsinhabers oder des Inhabers des Verfahrens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 242 Pflichten des Bewilligungsinhabers oder des Inhabers des Verfahrens (1) Der Bewilligungsinhaber und der Inhaber des Verfahrens sind dafür verantwortlich, dass a)die Waren im Zolllagerverfahren nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden und b)die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im…

ZT-25008.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente
geltende FassungRichtlinien04.11.2011

8.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente Zollkontingente können durch Verordnung rückwirkend eröffnet werden; bestehende Zollkontingente können während ihrer Gültigkeitsdauer aufgestockt werden. In diesen Fällen gilt das in Abschnitt 8.1. angeführte Verfahren sinngemäß. 9. Kontingentstelle 9.1. Erfassung der Zollanmeldungen Die Kontingentstelle hat bei einlangenden…

ZK-2370Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-23702.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…

ZK-1090Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-1090 (Zollentrichtungskurse) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UZK-IAAbschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren Artikel 190 Gestellung der Waren (Artikel 139 des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass für die Gestellung der Waren Hafen- oder Flughafensysteme oder andere verfügbare Methoden der Informationsübermittlung verwendet werden.

ZK-2630Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2630 (Verbringung aus dem Zollgebiet) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZT-25001.1. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at   Die…

ZK-22600. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

0. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Versand befasst sich mit dem Unionsversandverfahren, das Versandverfahren gemäß dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen), die Versandverfahren mit Formular 302 und Versand im Postverkehr auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der…

ZK-26301.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA Ausführer ist a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, wenn sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in anderen Fällen, in denen Buchstabe a nicht gilt: i) eine im…

ZK-23707.4. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

7.4. Definitionen 7.4.1. DV-Schema Ein nach den RL/DV erstelltes und formell abgenommenes Softwareprogramm, das die Erfordernisse eines Inhabers einer Zolllager- oder Verwahrungslagerbewilligung abdeckt. Die Grundlage für das System stellen die zollrechtlichen Bestimmungen dar, einschließlich der Überwachungspflicht durch die Zollbehörden. 7…

ZK-2540Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.05.2021

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2540 (Endverwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…