IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R im Beisein der Schriftführerin SF über die Beschwerde der Bf., vertreten durch RA, vom 31. Mai 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Lohnsteuer samt Säumniszuschlag, Festsetzung des Dienstgeberbeitrags (DB) samt Säumniszuschlag und Festsetzung…
…sei richtig. Die genaue Höhe der Einzahlungen sei ihm nicht mehr erinnerlich. Von 1984 bis 1990 sei er bei der M KG als Zeitschriftenzusteller voll beschäftigt gewesen. Das monatliche Einkommen von S 40.000,00 sei als Bruttobetrag zu verstehen. 1986 und 1987 habe er…
15.4.5.42 Vertreter Rz 1017: Grundsätzlich ist die Tätigkeit eines Vertreters danach zu beurteilen, ob er ein Unternehmerwagnis trägt und an über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinausgehende Weisungen des Geschäftsherrn gebunden ist. Der Umstand, dass ein Vertreter einen Gewerbeschein für die Vermittlungstätigkeit besitzt…
5.9.33 Zeitungen Rz 394: Die Eignung einer Tageszeitung, fallweise auch berufliche Informationen zu bieten, ändert nichts daran, dass dafür getätigte Aufwendungen grundsätzlich den Kosten der Lebensführung zuzurechnen sind (VwGH 28.4.1987, 86/14/0169, betr. "Die Presse", VwGH 26.4.2000, 96…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, über die Beschwerde vom 17.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 16.06.2014, betreffend Einkommensteuer 2012 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…