…werden, stellen selbst bei einem Verein mit einem entsprechend begünstigten Förderziel (zB Jugendfürsorge, Entwicklungshilfe) je nach Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder einen Gewerbebetrieb dar. Werbeeinnahmen Rz 314: Siehe Rz 157 bis 164. Wissenschaftsveranstaltung Rz 315: Eine derartige nationale oder internationale Veranstaltung (Vortrag, Kongress…
…grs. nur Mitgliedern (entgeltlos?) vorbehalten ist (...diese ev. aber auch "Nichtmitgliedern" bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags EUR 140,00/J offenstehen), selbst eine Wissenschaftsveranstaltung, eine nationale oder internationale Veranstaltung (Vortrag, Kongress, usw.) bei einem die Wissenschaft und Forschung fördernden Verein einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb darstellt, erscheint ein…