…BMfF) in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Das FA wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 24. Juli 2008 zurück und führte begründend aus, dass der Antrag nicht fristgerecht eingebracht worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes vom 24. März 2015, GZ RV/7101043/2014, betreffend Abweisung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab Jänner 2008, beschlossen: Der…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. Juli 2011 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
…um eine unrechtmäßige Besteuerung zu erwirken. Nachdem sich die Finanzämter Graz und Graz-Umgebung einer Wiederaufnahme verwehren, dagegen andere Finanzämter dem Wiederaufnahmeantrag bei identer Sachlage bereits stattgegeben haben, dies eben um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen, damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu…
…um eine unrechtmäßige Besteuerung zu erwirken. Nachdem sich die Finanzämter C und A einer Wiederaufnahme verwehren würden, dagegen andere Finanzämter dem Wiederaufnahmeantrag bei identer Sachlage bereits stattgegeben hätten, dies eben um Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen, damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung getragen werde…
…Absatz 1 lit. b berufen kann (VwGH 21.12.1999, 99/14/0293). Im berufungsgegenständlichen Fall waren dem Bw. die im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel (Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge für das Jahr 2009) bereits im abgeschlossenen Verfahren bekannt. Der Bw. hatte die Möglichkeit, die Kinderfreibeträge…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mitsch Grebner & Partner SteuerberatungsgesmbH & Co KG, Bahnhofstraße 5, 5400 Hallein gegen den Bescheid des FA Linz vom 3…
…in der Zeit vom 3. Dezember 2008 bis zum 1. Mai 2009 an der Anschrift in X nicht anwesend zu sein (siehe das dem Wiederaufnahmsantrag beigeschlossene Formular in Ablichtung). Eine weitere, neue Abgabestelle war nicht zu ermitteln, zumal H auch im zentralen Melderegister lediglich mit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des A, in B, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 12. April 2017, beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 12. April 2017 wird gem. § 278 Abs. 1 lit. b iVm § 85 Abs. 2…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi betreffend den Wiederaufnahmeantrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 13. Mai 2022 in Bezug auf das Erkenntnis BFG vom 30. März 2021, Zahl RV/Zahl1/2021, auf Grund des Straferkenntnisses der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, vom 19…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Anträge des Adr, vom 30. Juni 2011 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: 1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung vom 27.1.2011 wird zurückgewiesen. 2) Der Antrag auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 23. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes 4/5/10 vom 23. September 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke betreffend den Wiederaufnahmeantrag des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 13. Mai 2022 in Bezug auf das Erkenntnis BFG 14. Juli 2021, RV/7500400/2021, belangte Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen…
…von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Nach § 303a BAO hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 11. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 8. März 2013 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge…
…im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach § 303 a Abs. 1 BAO (eingefügt mit BGBl I 1999/28 mit Wirkung 13. Jänner 1999) hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs…
…um eine unrechtmäßige Besteuerung zu erwirken. Nachdem sich die Finanzämter B und A einer Wiederaufnahme verwehren würden, dagegen andere Finanzämter dem Wiederaufnahmeantrag bei identer Sachlage bereits stattgegeben hätten, dies eben um Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen, damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung getragen werde…