Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
…Begrenzung des steuerfreien Anteiles der Zulage sei keine Rechtswidrigkeit zu erblicken (UFSL 14.7.2010, RV/0619-L/08). Jobticket: Unter dem Begriff Jobticket, Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln, verstehe man, dass der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Streckenkarte steuerfrei…
…26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel begünstigt befördern lassen (Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln durch Zurverfügungstellung einer Streckenkarte). Die Zurverfügungstellung einer…
…befreit sei. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentl. Verkehrsmittel befördern lasse, liegte ein "Werkverkehr mit Massenbeförderungsmittel" vor. Für ÖBB-Bedienstete stehe daher kein Pendlerpauschale zu. Im am 13.10.2013 rechtzeitig eingebrachten, als…
…Arbeitnehmers im Werkverkehr nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördert oder befördern lässt a) mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder b) mit Massenbeförderungsmitteln.…
…An Tagen mit Arbeitsbeginn 06:00 ist laut Pendlerrechnerabfrage aus dem Jahr 2015 die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar und stünde grundsätzlich ein Pendlerpauschale iHv EUR 306,- monatlich zu. Wird ein Arbeitnehmer, bei dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales vorliegen, überwiegend im Werkverkehr gemäß…
…berücksichtigt! Nachdem mir aber überwiegend die Benützung dieses Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar war, das heißt, die gesamte Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnte wegen Unzumutbarkeit überwiegend nicht im Werksverkehr - sondern mit dem Privat-PKW - zurückgelegt werden, gebührt…
…oder befördern lässt a) mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder b) mit Massenbeförderungsmitteln (§ 26 Z 5 EStG 1988). Nach § 1 Abs. 1 Z 13 der Lohnkontenverordnung 2006, BGBl. II Nr. 256/2005, sind die Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird…
…Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befördert oder befördern lässt mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder mit Massenbeförderungsmitteln. […]" Im Hinblick darauf, dass auch die Beförderung des Arbeitnehmers mit Massenbeförderungsmitteln auf einer Teilstrecke (Bahnhof Wien M bis zur Arbeitsstätte) als nicht steuerbarer Werkverkehr gemäß …
…im vorliegenden Fall auf der Wegstrecke Ort_2 bis Ort_1 überwiegend das von seiner Arbeitgeberin betriebene Massenverkehrsmittel gegen Zahlung eines Beförderungsbeitrages von jährlich 99,84 € in Anspruch. Für Wegstrecken, die im Werksverkehr bzw. mit Massenbeförderungsmittel des Arbeitgebers zurückgelegt werden, besteht gemäß § 16 Abs…
…Die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Kombination mit dem Pkw beträgt in Durchschnittsberechnung für Hin- und Rückfahrt ca. 63,5 km. Die Fahrtdauer beträgt für diese Strecken inkl. Wartezeiten für Massenbeförderungsmittel und an der Arbeitsstätte durchschnittlich 111 Minuten…
…c, d oder e ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. Gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 liegt Werkverkehr vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder mit Massenbeförderungsmitteln befördert oder befördern lässt. Gemäß § 33 Abs…
…5 EStG zählt nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr. Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befördert oder befördern lässt mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels (lit. a) oder mit Massenbeförderungsmitteln (lit…
…dessen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet werden. Aufgrund der mit 11. Dezember 2015 erfolgten Berechnung mittels Pendlerrechner ergibt sich, dass für die Strecke Wohnung in Ort, Adresse3, und der Einstiegstelle Werkverkehr in Z. die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentlichen Verkehrsmittels) aufgrund der Fahrzeit unzumutbar war…
…sodass der Bf auch bei einem späteren Arbeitsende den öffentlichen Verkehr nutzen konnte. In beide Richtungen betrug der Arbeitsweg mit Massenbeförderungsmitteln somit jeweils weniger als eine Stunde. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrug weniger als 20 km. Der Bf hatte 2011 Sonderausgaben von 35…
…648)." Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Oktober 2005 wurde der Berufung vom Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln teilweise Folge gegeben und ein Pendlerpauschale von 256 € berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass die vom Finanzamt ermittelte Wegzeit unter 2 Stunden liege und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels durchaus zumutbar…
…darzulegen, worin ihrer Meinung nach die Gründe für die von ihr behauptete Unzumutbarkeit liegen Diese Unzumutbarkeit konnte auch bei den behördlichen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der Fahrzeit mit Massenbeförderungsmitteln laut den ÖBB-Fahrplänen geht der Unabhängige Finanzsenat von einer Gesamtfahrzeit (einmaliges bzw. zweimaliges bzw…
…zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unter anderem nicht: "Die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr. Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befördert oder befördern lässt a) mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder b) mit Massenbeförderungsmitteln. …"  …
…75) gestützte Ansicht vertreten, mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit dem eigenen KFZ seien "jedenfalls" als unzumutbar anzusehen. "Zumutbarkeit" bzw. "Unzumutbarkeit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff (vgl. Lang in Tippke…
…nicht im Werkverkehr zurückgelegt wird. Gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 liegt Werkverkehr vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder mit Massenbeförderungsmitteln befördert oder befördern lässt. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung des Werkverkehrs…