RIS AI
5 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
EAS 3101Österreichische “Dienstleistungsbetriebstätte” einer tschechischen Werbemittelverteilerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3088-IV/4/200925.11.2009

…Artikel 7 iVm Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA Tschechien das Besteuerungsrecht an den von der Werbemittelverteilerin erzielten Einkünften der Republik Österreich zu. Die Ausübung dieses Besteuerungsrechtes setzt aber eine im innerstaatlichen Recht fundierte Steuerpflicht voraus. Diese besteht jedoch nicht, wenn die in Tschechien…

UFSL RV/0288-L/07Druckkostenbeiträge zu Katalogen und Flugblättern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010Teil 2/2

Die Werbekostenbeiträge der Lieferanten zu den Dekopaketen sind demnach nach Ansicht der Referentin nicht werbeabgabepflichtig, da keiner der Tatbestände von der Bw. erfüllt wird. 3) Flugblätter X In den gegenständlichen Flugblättern werden lediglich Waren der Firma X beworben. Von der Aufmachung her ist jedoch erkennbar…

BFG RV/5100867/2012Gebietsvertreterin in der Modebranche ist keine Handelsvertreterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 29.11.2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

ZK-20309.2. Werbedrucke und Werbegegenstände (C31)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.2. Werbedrucke und Werbegegenstände (C31) 9.2.1. Warenkreis 9.2.1.1. Werbedrucke Abgabenfrei sind Werbedrucke, wie beispielsweise Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter betreffend zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Waren, im Verkehrswesen, bei Versicherungen und bei Banken angebotene Dienstleistungen, wenn (Art. 87…