…die Telefonkosten seien ua. deshalb relativ hoch, da er wegen seiner gelegentlich (für verschiedene "Auftraggeber") gehaltenen Vorträge oftmals ins Ausland telefonieren habe müssen. Die auf diese "Vortragstätigkeit" des Bw. entfallenden Telefonkosten sind jedoch nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Der Bw. hat diese Tätigkeit (weitgehend) unentgeltlich bzw…
…dem Ergebnis, dass der Bf bei seinem Berufsbild als Vortragender im Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt habe. Ein Zimmer, das einem Vortragenden für die über die Vortragstätigkeit hinausgehende Arbeit (zB Vorbereitung und Korrekturtätigkeit, PC-Arbeit, Korrespondenz mit Studierenden etc) für mehrere Stunden des Tages dient, ist…
…bis 2004 eine Betriebsprüfung statt. Unternehmensgegenstand der Bw ist neben der Durchführung von Ballonfahrten, die Unternehmensberatung und Vortragstätigkeit. Gesellschafter im Prüfungszeitraum waren Mag. PP mit einer Einlage von 2 Betrieben und Frau YY mit einer Einlage von ATS 100.000,-. Daneben stellte Frau YY die…
… Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die gemäß…
…umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer Vortragstätigkeit im Inland. Denn unter § 3a Abs. 8 lit. a fällt nicht nur die dort ausdrücklich genannte "unterrichtende" Tätigkeit, sondern auch jede "ähnliche Tätigkeit", zu der auch die Vortragstätigkeit gerechnet wird…
…die erforderlichen Vertrags-, Konzept- und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nicht für die Erbringung einer reinen Vortragstätigkeit im Sinn des Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland 1954…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…