…Nachweise für eine allfällige Ortsabwesenheit zu erbringen. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Wie bereits im erstinstanzlichen Straferkenntnis ausgeführt, hat der Bf. als persönlich haftender Geschäftsführer der Firma A-KG KG überdies nicht behauptet, Vorkehrungen für seinen mehr als dreiwöchigen Auslandsaufenthalt getroffen zu haben und stützt seine…
…der GmbH beschäftigt gewesen wäre. Der Geschäftsführer wäre für ihn P. gewesen. Er hätte ihn in die Firma aufgenommen und ihm den Lohn bezahlt. Auch die Arbeit wäre von P. eingeteilt worden. Darüber hinaus hätte er keine Wahrnehmungen über die Tätigkeit des Hrn. P. gehabt…
…2001/13/0190; zur Haftung eines "willfährigen" Geschäftsführers vgl. weiters das Erkenntnis vom VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044 mwN). Zu den Pflichten des Geschäftsführers gehört, - für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und…
…94/14/0173). Der Geschäftsführer haftet für eine solche Abgabennachforderung bei der Gesellschaft, wenn ihm ein Verschulden an der Verletzung jener abgabenrechtlichen Pflichten, die die Schätzung begründet hat, zugerechnet werden kann (insbesondere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Gründen des § 184 Abs 2 und 3 BAO…
…Er habe die Funktion aus Kulanzgründen übernommen, da seitens der Gewerbebehörde unter anderem technisches Fachwissen für die Gewährung einer Konzession als Baunebengewerbe erforderlich gewesen sei. Allerdings habe er bereits 2014 seinen Rücktritt als Geschäftsführer des Unternehmens erklärt, weil ein Insolvenzverfahren anhängig gewesen sei und die…
…Abgabenkonto bis Mitte April ein Guthaben aufwies, war der Bf. als für die abgabenrechtlichen Belange nicht zuständiger Geschäftsführer nach Ansicht des Senates nicht verpflichtet, gleichsam täglich die Ein- und Ausgänge der Gesellschaft zu überprüfen sowie darauf zu achten, dass die Abgabenverbindlichkeiten im gleichen Ausmaß wie…
…verbunden sind. Dass der Bf. es auch nicht für möglich gehalten hat, dass die GmbH Abgabenrückstände aufweise, ist ebenso wenig glaubwürdig, da die Gründung der F.GmbH nur deshalb erfolgte ("Vorgeschichte"), weil die AKP Fleischgroßhandel GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater des Bf. war…
…dass der Bw. für Abgabenschuldigkeiten (Lohnabgaben Juli und Umsatzsteuervorauszahlung Juni 2004) iHv. insgesamt € 10.684,72 zur Haftung herangezogen wurde, welche nach der Konkurseröffnung fällig waren. Laut Eintragung im Firmenbuch oblag dem Bw. als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Abgabepflichtigen seit 8. Juli 2004 die…
…Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung und…
…Vorpunkt dargestellt, geht das Bundesfinanzgericht auf Basis der Aktenlagen und mangels anderer Vorbringen des Beschwerdeführers davon aus, dass er seine abgabenrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer schuldhaft verletzt hat. Nach der Judikatur des VwGH spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgabe. …
…die Geschäftstätigkeit des Unternehmens berichten lassen. Zudem habe die Bw. ständig überprüft, ob die von den zuständigen Personen (insbesondere Dr. D...) berechneten Abgaben fristgerecht abgeführt werden. Somit habe die Bw. die ihr als Geschäftsführerin obliegenden Pflichten erfüllt und in der ihr zumutbaren Weise für die…
…dem Bf. vereinbart, dass dieser die GmbH führe. Der frühere Geschaftsführer Ing. JL. gründete das Unternehmen und war bis 2007 für den bisherigen geschäftlichen Verlauf des Unternehmens verantwortlich. Die GmbH hat im Jahr 2008 Gesamtinvestitionen in Höhe von € 3,5 Mio. getätigt. Dabei wurde…
…Fragen betreffend Aufteilung und Ausübung der Geschäftsführertätigkeiten betreffend K.P. und Bw. zu beantworten: Wer wäre im Innenverhältnis für die Abfuhr und Erklärung von Abgaben zuständig gewesen? Sei zur Vermeidung einer Pflichtverletzung des anderen Geschäftsführers Vorsorgepflicht, Überwachungspflicht und Abhilfepflicht ausgeübt worden? Mit Schreiben vom 13…
…des 'guten Rufes als Unternehmer' und vor allem für die weitere Sicherung des Einkommens eingegangen worden. Wir bitten daher den Ansatz wie ursprünglich in den Erklärungen 2007 und 2008 beantragt vorzunehmen". Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. war seit 1. April 2004 alleiniger Geschäftsführer…
…der Haftung bestimmt. Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschäftsführer im Verfahren betreffend seine Heranziehung zur Haftung die Grundlagen für die behördliche Feststellung des zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Bezahlung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Anteils an liquiden Mitteln beigebracht hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom…
…Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Dass für die Entrichtung der haftungsgegenständlichen…
…oder Passivbestandteile der Insolvenzmasse handelt. Die Abgaben sind daher während des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter, der insofern die Schuldnerin repräsentiert, festzusetzen (siehe bspw.: VwGH 18.09.2003, 2003/15/0061). Der Bf. als Geschäftsführer der GKHGmbH ist daher nicht legitimiert, die GKHGmbH vor der Abgabenbehörde…
…dass der nachfolgende Geschäftsführer der M-GmbH sämtliche Buchhaltungs- und Lohnunterlagen seit 2009 übergeben erhalten hat. Ferner wird übermittelt eine schriftliche Stellungnahme des vormaligen steuerlichen Vertreters der Gesellschaft, woraus sich ergibt, dass für die Jahre bis inklusive 2009 kein Hinweis auf Scheinrechnungen und Auszahlungen von…
…habe der Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß § 78 Abs. 1 EStG die lohnabhängigen Abgaben bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Bf. sei der Pflicht für die zeitgerechte Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben Sorge zu tragen, nicht nachgekommen. Durch die Stellung des Ansuchens um…
…und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung ist daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV/1238-W/04). Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig…